Ausgabe 03/2014
Kirche verlässt dritten Weg
Durchbruch endlich geschafft: Annette Klausing und Detlef Ahting
In Niedersachsen gehen Diakonie, ver.di, Marburger Bund und die Konföderation evangelischer Kirchen einen neuen Weg in Richtung Tarifvertrag. Die vier Partner unterzeichneten Mitte März in Hannover eine Vereinbarung, um das Arbeitsverhältnis von rund 30.000 Beschäftigten in den evangelischen Krankenhäusern und Altenheimen auf eine neue Basis zu stellen. Ziel sei es, gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen per Tarifvertrag zu sichern.
Die künftigen Tarifpartner - der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen (DDN) und die Gewerkschaften - sehen sich "in einer gesellschaftlichen Verantwortung", heißt es. Die Tarifverhandlungen sollen "von beidseitiger pragmatischer Interessenvertretung und Transparenz geprägt" sein, Streitigkeiten in einem Schlichtungsverfahren gelöst werden. Kurzfristig sollen die Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirchen in einen "Tarifvertrag Diakonie" übergehen. In der Folge wird ein landesweiter allgemeinverbindlicher Flächentarifvertrag "Soziales" für alle Beschäftigten in der Sozialbranche angestrebt. Durch den Tarifvertrag soll der ruinöse und sozialschädliche Wettbewerb ein Ende finden, erklärten die Tarifparteien.
Flächentarif gegen Dumping
"Mit unserer Vereinbarung stoßen wir dafür eine Tür auf", sagte ver.di-Landesbezirksleiter Detlef Ahting. Auch die Landesregierung signalisierte Unterstützung. "Besonders im Bereich der Pflege brauchen wir einen vernünftigen Tariflohn", erklärte Sozialministerin Cornelia Rundt, SPD. "Ohne gerechte Bezahlung werden wir bei stetig steigendem Bedarf auf Dauer keine Fachkräfte gewinnen." Ein Flächentarifvertrag sei ein wichtiger Schritt, um Lohndumping zu vermeiden.
Lange Zeit wollte sich die Kirche nicht von ihrem "dritten Weg" abbringen lassen. Statt Tarifverhandlungen zu führen, legten Arbeitgeber und Beschäftigte in paritätisch besetzten Kommissionen die Bezahlung und andere Regelungen fest - unter Ausschluss des Streikrechts. Das Bundesarbeitsgericht hatte Ende 2012 diesen Sonderweg der Kirchen zwar im Grundsatz bestätigt, aber eine bessere Einbindung der Gewerkschaften angemahnt.