Tarifvertrag sichert Beschäftigte der Barmer

Krankenversicherung - ver.di hat nach dem Start des Unternehmens-Umbaus mit der Barmer GEK einen Tarifvertrag abgeschlossen. Das Umbau-Konzept sieht vor, bis 2018 die Hälfte der bundesweit 800 Geschäftsstellen zu schließen und 3500 von 16.900 Stellen zu streichen. Der neue Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten, die von den personalwirtschaftlichen Veränderungen betroffen sind, für alle Auszubildenden und für Beschäftigte in Nebenbereichen. Er schließt betriebsbedingte Kündigungen aus und legt fest, dass jede/r von den Kürzungen Betroffene ein zumutbares und geeignetes Angebot erhalten muss. Fahrtwege von mehr als zwei Stunden werden demnach als Arbeitszeit gerechnet. Außerdem ist gesichert, dass keine Rückgruppierungen stattfinden. Die Beschäftigten bekommen nach bestimmten Kriterien Umzugs- oder Mobilitätsprämien und weitere Unterstützung. ver.di bewertet den Tarifvertrag als "großen Erfolg". Die zuständige ver.di-Tarifkommission hat das Verhandlungsergebnis einstimmig angenommen.


Mehr Geld für Sicherheitsmitarbeiter

Berlin/Brandenburg - Ab 1. Juli erhalten die Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft in Berlin und Brandenburg mehr Lohn. Die unterste Gehaltsgruppe steigt von 7,50 Euro auf 8,15 Euro, das entspricht 8,67 Prozent. Am 1. Januar des kommenden Jahres folgt eine weitere Erhöhung auf 8,60 Euro, am 1. Januar 2016 steigen die Löhne noch einmal, dann auf 9 Euro. Auch in den anderen Entgeltgruppen werden die Löhne erhöht. Außerdem bekommen die Beschäftigten ab Januar 2015 zwei Urlaubstage mehr.


Höherer Mindestlohn für Abfallwirtschaft jetzt wirksam

Ver- und Entsorgung - Am 1. Juli ist die Erhöhung des Branchenmindestlohns in der Abfallwirtschaft wirksam geworden. "Es ist positiv, dass der Mindestlohn in diesem Bereich trotz des bald bestehenden gesetzlichen Mindestlohns fortgeführt wird", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. Zuvor hatten sich ver.di und die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) sowie der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft auf einen neuen Mindestlohn für die Beschäftigten der Abfallwirtschaft geeinigt. Die Allgemeinverbindlichkeit wird von den Verhandlungspartnern umgehend beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt, damit die neue Lohnuntergrenze für alle 175 .000 Beschäftigten der Branche gilt. Bei den Verhandlungen war es gelungen, den Mindestlohn von 8,68 Euro auf 8,86 zu erhöhen. Die tarifvertragliche Regelung gilt bis Ende Juni nächsten Jahres.


Mehr Beschäftigte für die Pflege an der Charité

Gesundheit - ver.di und das Berliner Universitätsklinikum haben sich auf einen Kompromiss geeinigt: Sie sind zu der Überzeugung gelangt, dass eine ausreichende Personalbesetzung notwendig und eine kurzfristig wirksame Entlastung unverzichtbar ist, besonders für den Pflege- und Funktionsdienst. Bis Ende 2014 wird erprobt, ob und durch welche Personalbeschaffungsmaßnahmen Entlastungen ereicht werden können. Bis Ende des Jahres werden zusätzlich zu den wegen Fluktuation neu zu besetzenden Stellen noch weitere 80 Beschäftigte eingestellt. Außerdem werden seit April alle Azubis der Kranken- und Kinderkrankenpflege sowie die Operationstechnischen Assistent/innen und Hebammen übernommen, bei entsprechender Eignung auch unbefristet. Sie besetzen vorzugsweise Stellen, die dem Ausgleich der Fluktuation dienen. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit diesem vorläufigen Modell werden die Verhandlungen mit ver.di Ende des Jahres fortgeführt.