Ausgabe 06/2014
Regelungen übertragen
Seit Juli haben Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die sogenannte Rente mit 63 (siehe Kasten). Auch können sich Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, auf höhere Rentenzahlungen freuen. Beide Gruppen profitieren von dem Rentenpaket, das die Bundesregierung im Frühjahr verabschiedet hat. Doch bei Beamt/innen wird sich die Freude über diese Verbesserungen in engen Grenzen halten. Bislang ist Bayern als einziges Bundesland bereit, die Rentenreformen auch auf die Landesbeamt/innen zu übertragen. Sowohl der Bund als auch die anderen Bundesländer sind dazu bislang nicht bereit.
So teilte die Bundesregierung mit, bei der Mütterrente sei die Prüfung einer möglichen Übertragung noch nicht abgeschlossen. Die Bundesbeamt/innen sollten jedoch nicht in die abschlagsfreie „Rente mit 63 oder später” einbezogen werden. Aus ihrer Sicht handelt es sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung um zwei selbstständige und daher nicht miteinander vergleichbare Alterssicherungssysteme. Bundesinnenminister Thomas de Maizière, CDU, verwies in diesem Zusammenhang auch auf bestehende Regelungen für eine mögliche Frühpensionierung in besonders gefährdeten Berufen wie bei Feuerwehr oder in Justizvollzugsanstalten.
ver.di fordert bereits seit Anfang des Jahres, die genannten Regelungen auch auf Beamt/innen zu übertragen. Dazu führt die Gewerkschaft Gespräche mit dem Bundesinnenministerium und den entsprechenden Länderbehörden. Betroffen sind innerhalb des Organisationsbereichs von ver.di auch die zahlreichen Beamt/innen bei den Post- Nachfolgeunternehmen.
Heike Langenberg