Zu früh gefreut? Wann die „Rente mit 63“ beginnt

Das Schlagwort von der „Rente mit 63“ hat in seiner Kürze viele zu der Annahme verleitet, jede/r Versicherte bekomme – bei Erreichen von 45 Versicherungsjahren – unmittelbar nach dem 63. Geburtstag die volle Rente. Das gilt laut Gesetz aber nur für die Geburtsjahrgänge 1951 (zweites Halbjahr) und 1952. Wer erst 1953 geboren ist, muss zwei Monate länger arbeiten, Jahrgang 1954 vier Monate, 1955 sechs Monate usw.. Für alle, die 1964 und später geboren sind, gilt weiter, was bisher schon galt: volle Altersrente nach 45 Versicherungsjahren frühestens mit dem 65. Geburtstag. Viele haben sich da leider zu früh gefreut. ver.di publik und ver.di news hatten von Anfang an darauf hingewiesen.

hem