Die Kapitulation vor den Konzernen

Broschüre - Im April hatte der Berliner Autor Thomas Fritz eine erste Fassung dieser Broschüre vorgelegt, in der er sich ausschließlich mit dem Freihandelsabkommen TTIP beschäftigt hat, über das die EU und die Vereinigten Staaten von Amerika unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandeln. Die jetzt vorgelegte und von Power Shift, attac Deutschland, der Europäischen Bürgerinitiative "Stopp TTIP", ver.di Bayern sowie dem BUND herausgegebene Neuauflage hat Fritz inhaltlich deutlich erweitert und auch Ceta, ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, sowie das Dienstleistungsabkommen TiSA mit aufgenommen. Fritz analysiert auf 48 Seiten die Risiken der drei Verträge am Beispiel einiger besonders sensibler Bereiche. Er zeigt die Folgen auf, unter anderem für Gewerkschaften, Beschäftigte, Klima oder die öffentliche Daseinsvorsorge. Im Gegensatz zu Wirtschaftslobbyisten, die auf die Abkommen großen Einfluss nehmen, geht Fritz jedoch davon aus, dass die unterstellten Gewinne durch die drei Abkommen unrealistisch sind. Für viel gefährlicher hält er die damit verbundenen Risiken.

Thomas Fritz: TTIP, Ceta, TiSA: Die Kapitulation vor den Konzernen. Eine kritische Analyse der geplanten EU-Handelsverträge mit den USA und Kanada und des Dienstleistungsabkommens, Broschüre, DIN-A4-Format, 48 Seiten, Preis pro Einzelexemplar fünf Euro plus Versand, ab zehn Exemplaren drei Euro pro Heft plus Versand. Die Broschüre kann bestellt werden bei Anna.Schueler@power-shift.de.

www.power-shift.de/?p=5052


Ersatzbescheinigung reicht aus

Gesundheitskarte - Versicherte haben einen Anspruch auf Kostenübernahme für medizinische Leistungen, auch ohne die umstrittene elektronische Gesundheitskarte (eGk) vorlegen zu können. Darauf verweist Jan Kuhlmann, Sprecher der Initiative Patientendaten. "Wer keine eGk hat, muss sich von seiner Krankenversicherung eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen", so Kuhlmann. "Legt man diese vor, kann die Praxis ganz normal mit der Kasse abrechnen." Hintergrund ist ein Wartezimmer-Plakat, das die Kassenärztliche Bundesvereinigung derzeit in ihren PraxisNachrichten bewirbt. Darauf heißt es: Bei Patienten, die ab Januar keine elektronische Gesundheitskarte (eGk) vorlegen können, seien Ärzte und Psychotherapeuten künftig verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen. "Offenbar sollen gesetzlich Versicherte, die die eGk aus Datenschutzgründen ablehnen, so gezielt verunsichert werden", kritisiert Kuhlmann. Datenschützer hatten die mangelnde Sicherheit der Patientendaten wiederholt scharf kritisiert. Karin Nungeßer


Korruption einen Riegel vorschieben

Offener Brief - ver.di hat gemeinsam mit Hilfsorganisationen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, CDU, gefordert, sich in Brüssel für eine Verschärfung der Maßnahmen gegen Korruption stark zu machen. Die Organisationen sprechen sich in dem offenen Brief dafür aus, ein öffentliches Register zu schaffen, in dem die Nutznießer und Eigentümer aller Stiftungen und Firmen nachlesbar sind. Dazu biete die Überarbeitung der EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie derzeit eine einmalige Gelegenheit. So könne der Tätigkeit von Kriminellen, Steuerflüchtigen und Korrupten ein Riegel vorgeschoben werden.

www.weed-online.org, Unterpunkt "Finanzsystem/Finanzmarktregulierung"


Schritt in die richtige Richtung

Krankenhäuser - ver.di hat die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform begrüßt. Das beabsichtigte Programm für mehr Stellen in der Pflege sei ein "erster Schritt auf dem Weg und in die richtige Richtung", sagte das zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Entscheidend sei, dass eine dauerhafte Lösung auf den Weg gebracht werde.


Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienst

Urteil I - Pflegekräften, die Rund-um-die-Uhr-Dienst ausüben, steht auch für die Bereitschaftszeiten innerhalb dieser Dienste der Mindestlohn zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Mitte November klargestellt. Geklagt hatte eine Frau, die zwei an Demenz erkrankte und auf den Rollstuhl angewiesene Schwestern einer Katholischen Schwesternschaft gepflegt hat. Sie war verpflichtet, im Rahmen von zweiwöchigen Rund-um-die-Uhr-Diensten an der Pflegestelle anwesend zu sein. Das führe, so das BAG, zu 22 Arbeitsstunden pro Tag, die entsprechend entlohnt werden müssten. Für die Klägerin bedeutet das in diesem Fall eine jährliche Lohndifferenz von knapp 18.000 Euro. Der DGB-Rechtsschutz empfiehlt Pflegekräften, deren Bereitschaftszeit nicht nach dem in dieser Branche geltenden Mindestlohn bezahlt wird, ihre Ansprüche so schnell wie möglich geltend zu machen. Betroffene sollten dazu rechtlichen Rat bei ver.di einholen.

Aktenzeichen 5 AZR 1101/12


Sonntagsarbeit bleibt verboten

Urteil II - Sonntagsarbeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Das bestätigt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von Ende November. In Callcentern, Videotheken, öffentlichen Bibliotheken sowie bei Lotto- und Toto-Gesellschaften müsse am Sonntag nicht gearbeitet werden. Damit sei eine entsprechende Verordnung des Landes Hessen unwirksam. ver.di hatte gemeinsam mit zwei evangelischen Dekanaten gegen die Verordnung geklagt. Die Gewerkschaft begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Freigabe der Sonntagsarbeit durch die hessische Bedarfsgewerbeverordnung deutlich einzuschränken. Darüber hinaus sei es besonders erfreulich, dass die Richter der Gewerkschaft ein Verbandsklagerecht zugestanden haben.

www.allianz-fuer-den-freien-sonntag.de

Aktenzeichen Az.: 6 CN 1.13


Kluft zwischen Arm und Reich wächst weiter

OECD - Mitte der 1980er Jahr verdienten die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung fünf Mal so viel wie die ärmsten zehn Prozent. Heute, 30 Jahre später, ist der Abstand weiter gewachsen. Nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) liegt das Verhältnis mittlerweile bei sieben zu eins. Diese gestiegene Einkommensungleichheit hemmt auch die wirtschaftliche Entwicklung. Dazu hat sich die OECD das Bruttoinlandsprodukt angesehen. Inflationsbereinigt sei es zwischen 1990 und 2010 um etwa 26 Prozent gewachsen. Wäre die Ungleichheit auf dem Niveau von 1980 geblieben, hätten es sechs Prozentpunkte mehr sein können, heißt es in einer Pressemitteilung. Deutschland müsse vor allem in Bildung investieren. Außerdem wirke gezielte Umverteilung wachstumsfördernd.