Länderfinanzausgleich ist ein sperriges Wort. Geregelt wird damit ein finanzieller Ausgleich zwischen den Bundesländern, damit überall in der Republik gleichwertige Lebensverhältnisse herrschen. Dazu wird die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen angeglichen. Das ist im Grundgesetz festgeschrieben.

Die heute geltenden Regeln für die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern laufen Ende 2019 aus. Gleichzeitig dürfen die Länder ab 2020 wegen der Schuldenbremse keine neuen Kredite mehr aufnehmen, um ihre Haushalte auszugleichen. Das sind zwei Gründe, warum derzeit heftig über die Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs diskutiert wird. Aktuell gibt es drei Geberländer: Hessen, Bayern und Baden-Württemberg. Das derzeit mit 4,3 Milliarden Euro jährlich größte Geberland, Bayern, war bis 1989 selbst ein Nehmerland. Das zeigt, dass der Länderfinanzausgleich wirkt.

Rund 8,5 Milliarden Euro betrug das Umverteilungsvolumen 2013. Es macht jedoch bundesweit nur einen kleinen Teil der Länderfinanzierung aus - auch wenn es für einige Bundesländer, vor allem für die ostdeutschen, bis zu 30 Prozent ihrer Einnahmen bedeutet. Zur finanziellen Basis der Länder zählen auch die prozentualen Anteile der Verteilung von Steuergeldern wie der Körperschafts-, Lohn- oder Umsatzsteuer. Sie machen mit knapp 620 Milliarden Euro den größten Anteil aus. Hinzu kommen die Verteilung der Umsatzsteuer mit 7,3 Milliarden Euro und Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von knapp elf Milliarden Euro.

Doch das Geld reicht nicht. In Deutschland sind die Gelder für gesamtstaatliche Aufgaben, also Bildung, Soziales und Infrastruktur, von 1999 bis 2008 gerade einmal um 1,5 Prozent gestiegen. Im EU-Durchschnitt waren es 4,3 Prozent. Hinzu kommt, dass der Bund immer mehr Aufgaben an die Kommunen überträgt, ohne dass der finanzielle Ausgleich geregelt wird. Aktuell klagen die Kommunen über die hohen Belastungen, die sie tragen müssen, weil mehr Flüchtlinge als erwartet nach Deutschland kommen.

Für die Neuregelung ist wichtig, dass die öffentlichen Haushalte überhaupt auf eine solide Basis gestellt werden, damit sie Aufgaben aus Bereichen wie Soziales oder Bildung sowie dringend notwendige Investitionen in die Infrastruktur bezahlen können. Derzeit macht jede Interessengruppe ihre Vorschläge öffentlich, bis hin zur Frage, ob wir auch zukünftig noch einen Solidaritätszuschlag brauchen. Doch die Zeit drängt. Bis 2019 muss die Neuregelung stehen. hla

ver.di hat folgende Forderungen an die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs:

  • Eine Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen muss eine ausreichende Finanzierung notwendiger Aufgaben sicherstellen.
  • Wer bestellt, der bezahlt. Die Sozialausgaben, die in Bundesgesetzen geregelt sind, sind grundsätzlich durch den Bund zu übernehmen. Dabei müssen die Länder mit dafür sorgen, dass die Mittel entsprechend der Bedarfe bei den Kommunen ankommen.
  • Die besonderen Bedarfe von Stadtstaaten und besonders dünn besiedelten Flächenländern müssen beim Finanzausgleich weiter berücksichtigt werden.
  • Bundesländer, deren Einwohnerzahl schrumpft, müssen in die Lage versetzt werden, sich auf die demografischen Herausforderungen einzustellen.
  • Die bundeseinheitlichen Standards beim Steuervollzug müssen verbessert und bundesweit durchgesetzt werden.
  • Der auslaufende Solidarpakt II muss durch einen Solidarpakt III ersetzt werden, der nicht nach Himmelsrichtungen sondern nach Bedarfen strukturschwache Regionen in Ost- und Westdeutschland fördert.
  • Die Schuldenbelastung von Ländern und Kommunen muss reduziert werden. Dazu schlägt ver.di die Bildung eines Altschuldenfonds vor.

Tipp

ver.di hat die Broschüre Solidarisch und gleichwertig - Zur Zukunft des Länderfinanzausgleichs herausgegeben. Sie kann im Themenbereich "Länderfinanzausgleich" auf der Website http://wipo.verdi.de heruntergeladen werden. Dort findet sich auch weiteres Material zum Thema.