Einmütiger Protest gegen unnütze Behörde

Pflegekammer - Der Plan der Landesregierung, Anfang 2016 eine berufsständische Vertretung für die rund 70.000 examinierten Pflegekräfte in Niedersachsen zu schaffen, stößt weiterhin auf großen Widerstand. "Die Probleme in der Alten- und Gesundheitspflege werden durch eine Pflegekammer nicht gelöst. Durch die geplante berufsständische Vertretung wird lediglich eine wirkungslose und teure Bürokratie aufgebaut", heißt es in einem gemeinsamen Appell von DGB, Unternehmerverbänden Niedersachsen (UVN), ver.di und dem Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) - verbunden mit der Forderung, auf die Einrichtung zu verzichten.

"Statt in eine Pflegekammer zu investieren, brauchen wir mehr Personal, gute Tarifverträge und ausreichende finanzielle Mittel für Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Dienste. Wir müssen die Pflegeberufe materiell deutlich aufwerten und die Ausbildung weiter verbessern", erklärt ver.di-Landesleiter Detlef Ahting. "Wir lehnen die Zwangsmitgliedschaft wie den geplanten Zwangsbeitrag von jährlich vorerst 96 Euro entschieden ab", bekräftigt auch DGB-Bezirksvorsitzender Hartmut Tölle. Er geht davon aus, dass der Beitrag bald auf 120 Euro steigen wird.

Auch für UVN-Hauptgeschäftsführer Volker Müller stehen die Kosten in keinem Verhältnis zum vermeintlichen Nutzen. Tarifpolitische Fragen und Tarifverhandlungen würden auch künftig ausschließlich durch Gewerkschaften und Arbeitgeber abgedeckt. Statt einer 4,8 Millionen teuren und unnützen Behörde mit 53 Vollzeitstellen, die auf Kontrolle, Zwang und Pflichten basiere, brauche man eine bessere finanzielle Ausstattung", fordert auch Henning Steinhoff vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).


ver.di begrüßt Urteil gegen Sonntagsarbeit

Bundesverwaltungsgericht - "Das nun vorliegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein eindeutiges Signal in Sachen Sonntagsschutz auch für Niedersachsen", erklärt Heiner Schilling vom ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen. "Wir sind den klagenden evangelischen Gemeindeverbänden und ver.di Hessen dankbar, dass sie sich auf ihrem langen Klageweg nicht haben beirren lassen", so Schilling.

Allein 14 Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit kennt die einschlägige niedersächsische Verordnung. Das Gericht bestätigt nach Auffassung von Schilling mit seinem Urteil die von ver.di seit Jahren vertretene Auffassung, dass mindestens die Hälfte der in Niedersachsen per Rechtsverordnung erlaubten Sonntagsarbeiten rechtswidrig ist. ver.di geht davon aus, dass die Landesregierung noch in diesem Jahr die Verordnung an die Rechtsprechung des Gerichts anpassen wird und der Sonntagsschutz damit endlich auch in Niedersachsen eine größere Bedeutung bekommt.

"Mit über 250 bestehenden Genehmigungen für Sonntagsöffnungen gehört Niedersachsen zur negativen Spitzengruppe. Das Gericht hat dem Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nun eine klare Priorität eingeräumt. Jetzt muss die Landesregierung angesichts des Urteils umgehend die erteilten Ministererlaubnisse für Sonntagsöffnungen in sogenannten Ausflugsorten zurücknehmen", fordert Schilling. Denn der Sonntagsschutz sei für ver.di ein hohes Gut. Das Gericht habe mit seinem Urteil der immer stärker um sich greifenden Ökonomisierung Einhalt geboten. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft gratuliert der niedersächsischen Allianz für den freien Sonntag, die mit dazu beigetragen habe, dass rechtswidrige Sonntagsarbeit nicht zur Norm wird.