Mindestlohn – Die EU-Kommission hat angekündigt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Hintergrund ist die Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes im Verkehrsgewerbe. Die Kommission hält es für nicht zumutbar, dass ausländische Unternehmen die Formulare des Zolls zur Überwachung des Mindestlohns ausfüllen müssen. Außerdem würde der Mindestlohn nicht für Beschäftigte von Unternehmen gelten, die aus dem Ausland heraus Dienstleistungen in Deutschland erbringen. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle hält das Vorhaben der EU-Kommission für unverständlich und inakzeptabel.


Eigenständiger Anspruch

Rentenzugang – 2014 sind 70.000 Männer in Rente gegangen und 100.000 Frauen. Die hohe Anzahl ergibt sich aus dem Umstand, dass der Jahrgang 1949 geburtenstark war. Hinzu kommt, dass durch das Gesetz zur Mütterrente ein weiteres Kindererziehungsjahr für Geburten vor 1992 anerkannt wird. Das hat nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 64.000 Frauen erstmalig zu einem eigenständigen Rentenanspruch verholfen.


Mindestens 30 Prozent Frauen

Quote – Am 1. Mai ist das Gesetz zur Geschlechterquote in Aufsichtsräten in Kraft getreten. Der Frauenanteil soll in Zukunft mindestens bei 30 Prozent liegen. Auf einer eigens eingerichteten Website gibt die Hans-Böckler-Stiftung allgemeinverständliche Antworten auf mehr als 20 Fragen rund um die Geschlechterquote.

www.boeckler.de/geschlechterquote.htm


Krankenhausreform - Der am 10. Juni vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes bietet aus Sicht von ver.di keine Lösung für den dramatischen Personalmangel. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler begrüßte zwar, dass der Gesetzgeber mehr Qualität sichern wolle. Sie machte jedoch klar, dass gute Qualität genug Personal brauche - und diesen Zusammenhang ignoriere der Gesetzentwurf vollständig. Bereits jetzt sei in Krankenhäusern jede sechste Stelle unbesetzt.


Freistellung für die Bildung

Landesgesetz - Ab dem 1. Juli gilt in Baden-Württemberg das Landesbildungszeitgesetz. Damit gibt es in Deutschland nur noch zwei Bundesländer ohne einen gesetzlichen Anspruch von Beschäftigten auf Freistellung für Weiterbildung: Bayern und Sachsen. Mit dem Gesetz setzt die grün-rote Landesregierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. ver.di-Landesbezirksleiterin Leni Breymaier, die zugleich auch stellvertretende Vorsitzende der baden-württembergischen SPD ist, hatte sich im Rahmen der Koalitionsverhandlungen für ein solches Gesetz stark gemacht. Anschließend hatte ein breit angelegter Koordinierungskreis des DGB das Versprechen mit einer Kampagne „Gib mir 5“ eingefordert. Auch ver.di war daran beteiligt.

Im März wurde das Gesetz dann gegen den Widerstand von Arbeitgebern und Opposition verabschiedet. "Wir freuen uns, dass wir es haben", sagte Breymaier, auch wenn die Gewerkschafterin durchaus noch Kritikpunkte hat. So fallen zwar Veranstaltungen zur beruflichen und politischen Bildung sowie zur Weiterbildung von Ehrenamtlichen unter das Gesetz, aber nicht zur allgemeinen Bildung. Außerdem sind die fünf Tage Bildungszeit, die Arbeitnehmer/innen pro Jahr zustehen, nicht, wie in anderen Ländern, auf das Folgejahr übertragbar. Und der Anspruch besteht erst, wenn jemand zwölf Monate in einem Betrieb arbeitet, in anderen Ländern sind es nur sechs Monate. Bei Azubis ist der Anspruch für die gesamte Ausbildung auf fünf Tage begrenzt.

hla


Betreuung erfordert hohe Qualifikation

Urteil I - Die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Senior/innen erfordert besondere Fachkenntnisse. Fehlen diese, kann ein Jobcenter einen Empfänger von Grundsicherung nicht verpflichten, sich in diesem Bereich selbstständig zu machen. Auf dieses Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz verweist der DGB-Rechtsschutz. Der Kläger hatte zwar Eltern und auch mehrere Kinder, war aber gelernter Bankkaufmann und bezog bei einer Nebentätigkeit als selbstständiger Versicherungsmakler Leistungen der Grundsicherung. Gegen eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung wehrte sich der Mann vor Gericht.

Aktenzeichen L 3 AS 99/15 B ER


Fristlose Kündigung eines Rechtsradikalen gerechtfertigt

Urteil II - Das Arbeitsgericht Mannheim hat es als gerechtfertigt angesehen, dass die Stadt Mannheim einen Horterzieher wegen seines rechtsextremistischen Weltbilds fristlos gekündigt hat. Der Mann hatte Kontakt zur Hooliganszene und an NPD-Kundgebungen teilgenommen. Außerdem hatte er sich gegenüber einer Kollegin im Zusammenhang mit einem zu betreuenden Kind rechtsextremistisch geäußert. "Im öffentlichen Dienst kann sich ein Eignungsmangel für die geschuldete Tätigkeit aus begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue ergeben, wenn durch den Loyalitätsverstoß eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist", heißt es in einer Pressemitteilung des DGB-Rechtsschutzes. Aktenzeichen 7 Ca 254/14


Zeitgemäßen Datenschutz für Beschäftigte gefordert

Arbeiten 4.0 - Gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium hat ver.di die Erklärung "Nächste Schritte für Gute Arbeit in der digitalen Gesellschaft" veröffentlicht. Anlass war die ver.di-Digitalisierungskonferenz am 10. und 11. Juni in Berlin. In der Erklärung wird unter anderem ein zeitgemäßer Beschäftigtendatenschutz gefordert. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske nannte bei der Konferenz als zentrale Herausforderungen unter anderem den Schutz des Persönlichkeitsrechts, die Förderung neuer Qualifikationen auch mit Hilfe einer geförderten Weiterbildungsteilzeit und die Umverteilung der durch Digitalisierung und Automatisierung ermöglichten Produktivitätssteigerung.

www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/kongress


Whistleblower schützen

Richtlinie - Eine EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die Pressefreiheit und den Schutz von Whistleblowern. Ziel der Richtlinie sollte es sein, unfaire Praktiken im Wettbewerb zwischen Unternehmen, die Ausspähung von Konkurrenten und die Verwertung dieses Wissens zu unterbinden. Allerdings werden zahlreiche Skandale über Informant/innen aus den Unternehmen, sogenannte Whistleblower, aufgedeckt. Der DGB fordert Nachbesserungen.