Ausgabe 04/2016
Beitragsanpassung bei Senior/innen
31. Mai 2016
Im Juli 2016 wird bei allen Seniorinnen und Senioren der Gewerkschaftsbeitrag entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung angeglichen. Nach der ver.di-Satzung Paragraph 14 beträgt der Beitrag für Rentner/innen und Pensionäre/innen "0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Gesamteinkommen, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 € monatlich".
ver.di-Netztipp zu aktuellen Themen für Seniorinnen und Senioren: