Heike Langenberg ist Redakteurin der ver.di publik

Leiharbeit und Werkverträge sollen ab Beginn kommenden Jahres stärkeren Beschränkungen unterliegen. Dazu hat das Bundesarbeitsministerium ein entsprechendes Änderungsgesetz auf den parlamentarischen Weg gebracht. Endlich, kann man da nur sagen. Die Verwerfungen, zu denen der hemmungslose Missbrauch von Leiharbeit und Werksarbeit geführt hat, müssen gestoppt werden. Doch bei aller Freude über das Gesetz kann man es nur als ersten Schritt bezeichnen.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, SPD, hat hohe Erwartungen geweckt, als sie zu Beginn der Legislatur ankündigte, dieses Vorhaben angehen zu wollen. Doch ein erster Kompromiss wurde auf Wunsch der Arbeitgeber noch einmal geändert, die Gewerkschaften stimmten zähneknirschend zu, damit überhaupt eine Regelung auf den Weg gebracht wurde. Dann stellte sich die CSU quer, vermutlich um ein Pfand in der Hand zu haben zur Durchsetzung weiterer Forderungen in Sachen Flüchtlingspolitik.

Bei einem Koalitionsgipfel Mitte Mai konnte dieses politische Ränkespiel beendet werden, das Kabinett hat einem Entwurf zugestimmt. Doch der ist sicherlich nicht das, was Gewerkschaften sich erträumt hatten. Insbesondere bei den Werkverträgen bleibt der Gesetzentwurf weit hinter dem zurück, was nötig gewesen wäre, um einen Missbrauch wirksam eindämmen zu können.

Auch die Regelungen zur Leiharbeit sind nachbesserungsbedürftig. Gleiche Bezahlung von Leih- und Stammarbeitnehmer/innen erst nach neun Monaten, das geht an der Realität vorbei, denn viele von ihnen bleiben gar nicht erst so lange in einem Ausleihbetrieb. Und die Pflicht zur Festeinstellung erst nach 18 Monaten Einsatz im selben Betrieb fördert eher nur den Drehtüreffekt. Außerdem ist es in beiden Fällen dank niedriger Hürden möglich, davon abzuweichen. Die Gewerkschaften können das Thema "Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen" daher noch lange nicht abhaken.