Roland Groß und ver.di-Sekretärin Merle Pisarz

Seit dem ersten "Wasser-Aktionstag" im Jahre 2002 ist ver.di München alle Jahre wieder präsent auf dem Münchner Marienplatz. Von Anfang an setzten wir uns zunächst für die Wasserver- und entsorgung und dann für sämtliche Einrichtungen der Stadt ein, die für die Bürgerinnen und Bürger die so genannte Daseinsvorsorge darstellen.

Besonders die Abfall- und die Wasserwirtschaft sind seit dem 19. Jahrhundert die Grundlage für das gesunde Wohnen in unserer Stadt. Ohne diese städtischen Betriebe wären Tod und Krankheit die bittere Alternative gewesen. Ein liebens- und lebenswertes München, wie wir es heute kennen, hätte sich nicht entwickeln können.

CETA geht so nicht

Auch in diesem Jahr gibt es im Herbst wieder den Aktionstag "Da sein für München", der von der Landeshauptstadt veranstaltet wird und an dem viele ver.di-Mitglieder teilnehmen. War schon in den vergangenen zwei Jahren der Widerstand gegen das TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA ein wichtiges Anliegen von ver.di, so sehen wir in diesem Jahr Handlungsbedarf, was die aktuellen Auseinandersetzungen um das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada angeht. Gerade dort, wo es um die Daseinsvorsorge geht.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von Mitte Oktober die Befürchtungen zum Abkommen CETA bestätigt. ver.di fordert einen fairen Handel. Und deshalb: Nein zu CETA und Co. in vorliegender Fassung!

Im Hinblick auf die derzeitige Diskussion um CETA erklärt ver.di:

  • Ja zu freiem und fairem Handel!
  • Nein zu einem CETA-Vertrag, der durch die Hintertür die bewährten städtischen Einrichtungen der Daseinsvorsorge in die Privatisierung zwingt.

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die Eilanträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu CETA abgelehnt, wird allerdings in der Hauptsache noch entscheiden. Darüber hinaus wurde im Verlauf des Verfahrens deutlich, dass auch die Vertreter der Bundesregierung eine Reihe von Fragen nicht klar und eindeutig beantworten konnten. Die höchst umfänglichen und komplexen Vertragstexte werfen nach wie vor viele rechtliche Fragen auf, die offensichtlich bisher nicht beantwortet worden sind.

Durch rechtliche Winkelzüge wie möglich werdende Investorenschutzklagen droht unseren städtischen Betrieben und Einrichtungen die Zwangsprivatisierung. Aber nicht mit uns! ver.di fordert daher, bestehende und künftige Dienstleistungen in der öffentlichen Daseinsvorsorge vom gesamten CETA-Abkommen klar auszunehmen. Sie dürfen keinesfalls zum Spielball von Investorenstreitigkeiten gemacht werden. Dazu ist es nicht zu spät.

Nach Ansicht von Professor Markus Krajewski kann in der Form einer gemeinsamen "Interpretatorischen Erklärung" die Daseinsvorsorge klar vom Vertragswerk ausgenommen beziehungsweise vor Privatisierung und Liberalisierung geschützt werden, wenn diese vor der Ratifizierung des gesamten Vertragswerkes von beiden Seiten unterschrieben wird.

Ein Vertragswerk, das eindeutig die kommunalen Einrichtungen vor Privatisierung schützt, ist also möglich. Nun ist die Bundesregierung am Zug. Wir jedenfalls bleiben weiter aktiv: im Kampf um den Erhalt der kommunalen Einrichtungen und Betriebe.

Roland Groß, ver.di-Fachbereichsvorsitzender Ver- und Entsorgung in München und Personalratsvorsitzender bei der Münchner Stadtentwässerung (MSE)