Ausgabe 07/2016
Kurznachrichten
Mindestlöhne unter der Armutsgrenze
Mexiko/Chile - Nach Angaben der in Chiles Hauptstadt Santiago ansässigen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika und die Karibik (Cepal) bleibt Mexiko wie in den vorangegangenen Jahren weiter das einzige Land der Region, in dem der staatlich festgelegte Mindestlohn unter der Armutsgrenze liegt. Demnach gibt es dort Menschen, deren Lohn auch bei Vollzeitarbeit nicht ausreicht, um davon überleben zu können. Laut Cepal verstoße der Staat mit der zu niedrigen Mindestlohngrenze gegen die mexikanische Verfassung, weil Erwerbstätige trotz ihrer Arbeit Hunger leiden, wie das Lateinamerika-Portal amerika21 meldet. Für die Wirtschaftskommission ist diese Analyse für Mexiko als eine der am höchsten entwickelten Volkswirtschaften Lateinamerikas paradox: Einerseits war das Land regional eines der ersten, das einen eigenen Verfassungsartikel, den Artikel 123, der Definition des Mindestlohns widmete, andererseits sind die Grenzen zwischen Mindestlohn und Armut fließend. Der Mindestlohn liegt derzeit bei 73,04 Pesos täglich (rund 3,50 Euro). Dieser Betrag sollte laut Verfassung ausreichen, um eine Familie zu ernähren. Er liegt jedoch weit unterhalb der Kosten für den Grund-Warenkorb an notwendigen Lebensmitteln, Waren und Dienstleistungen, der für den Mindestbedarf in Mexiko 127 Euro pro Person im Monat angibt.
Todesfälle wegen Überarbeitung
Japan - Die japanische Regierung hat erstmals ein Weißbuch mit Daten zu Überstunden der Beschäftigten veröffentlicht, wie die Nachrichtenagentur Kyodo laut Spiegel online berichtete. Demnach gaben 23 Prozent der befragten Unternehmen an, dass etliche ihrer Mitarbeiter auf mehr als 80 Überstunden im Monat kommen. Im vergangenen Steuerjahr, das bis Ende März lief, hat das Arbeitsministerium demnach 93 Fälle von Selbstmord oder versuchtem Selbstmord offiziell als Folge von Überarbeitung anerkannt. Nach Daten der Polizei und der Regierung wurden jedoch im vorigen Jahr 2.159 Selbstmorde registriert, bei denen auch Probleme am Arbeitsplatz eine Rolle gespielt haben sollen. Die vom Arbeitsministerium anerkannten Fälle seien lediglich die Spitze des Eisbergs, meldete die Nachrichtenagentur. Die Daten basieren auf den Antworten von 1.743 der 10.000 zwischen Dezember 2015 und Januar 2016 befragten Unternehmen. Ausgewertet wurden außerdem die Angaben von rund 20.000 Beschäftigten.
Solidaritätsaufruf für Gewerkschafter
Südkorea - Nach einem Generalstreik am 27. September haben die Gewerkschaften in Südkorea jetzt Gewerkschafter/innen überall auf der Welt um Solidarität und Unterstützung gebeten. Es geht ihnen um gerechte Löhne, sie wehren sich gegen die Verletzung der grundlegenden Arbeitsrechte im öffentlichen Dienst. Die Regierung hat den Streik Ende September für illegal erklärt. Mehr als 20 Mitglieder der Gewerkschaftsführung sind zurzeit in Haft.
Aktionspreis "Spitze Nadel" ausgelobt
Weltweit - Das INKOTA-Netzwerk und die cum ratione gGmbH haben zum zweiten Mal den mit 10.000 Euro dotierten Preis "Spitze Nadel" ausgelobt. Damit sollen innovative und öffentlichkeitswirksame Aktionen für Menschenrechte und menschenwürdige Arbeit gefördert werden, die sich gegen die Missstände in der Bekleidungsindustrie stark machen. Die "Spitze Nadel" will dazu beitragen, dass Ereignisse wie der Einsturz des Rana Plaza-Gebäudes in Bangladesch nicht vergessen werden. Bewerben können sich Gruppen mit Aktionen zwischen dem 1.3.2016 und dem 30.4.2017. www.inkota.de