Ein hohe Zahl an unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und niedrige Entlohnung kennzeichnen die Weiterbildungsbranche. Das gilt jedoch nicht für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (bequa) in Flensburg. Ein 2012 vereinbarter Manteltarifvertrag bildet im Wesentlichen die Bedingungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) ab. Lediglich bei den Entgelten mussten seinerzeit Abstriche gemacht werden. Allerdings liegt das Entgeltniveau immer noch deutlich über dem anderer Unternehmen der Branche.

Als neues Element wurde 2012 vereinbart, dass die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse unbefristet sein sollte. Dieses Ziel, bis 2015 befristet, wurde mit einem Stufenplan hinterlegt und umgesetzt. Jetzt hat ver.di eine dauerhafte Regelung zur Entfristung von Arbeitsverträgen ausgehandelt. Ziel ist es, die Hälfte der Beschäftigten mit unbefristeten Arbeitsverträgen auszustatten. Dazu soll das erprobte Verfahren, mit dem Kolleg/innen ausgewählt werden, deren Arbeitsverträge entfristet werden sollen, weiter angewendet werden.

"Dieser Tarifvertrag ist bundesweit ein Vorbild für die Weiterbildungsbranche", sagte ver.di-Verhandlungsführer Karl-Heinz Pliete. Die ver.di-Tarifkommission hatte argumentiert, dass es angesichts der Situation auf dem Arbeitsmarkt kaum möglich sei, ausreichend gute Fachkräfte zu gewinnen, wenn diese nicht die Aussicht auf eine unbefristete Anstellung hätten.