Ende November haben zahlreiche Prominente gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Gemeinsam mit Digitalcourage e.V. und dem AK Vorrat (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung) klagen als Mitbeschwerdeführende unter anderem der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske, die Schriftstellerin Juli Zeh, der Kabarettist Marc-Uwe Kling, der Ökonom und Jesuit Friedhelm Hengsbach, zwei Bundestagsabgeordnete und 14 weitere prominente Unternehmer, Journalisten, Rechtsanwält/innen und Aktivist/innen. Hinzu kommen mehr als 30.000 Menschen, die die Verfassungsbeschwerde mit ihrer Unterschrift unterstützen.

Gemeinsam wollen sie die Telefon- und Internetüberwachung aufhalten, die das "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" ab Sommer 2017 vorsieht. Nach diesem Gesetz soll gespeichert werden, wer wann wo mit wem per Telefon kommuniziert und im Internet unterwegs ist.

Sensible Information

"Bei Beratungen von Arbeitnehmern, Betriebsratsgründungen, Streiks und Tarifverhandlungen stellt schon allein die Tatsache der Kontaktaufnahme eine sensible Information dar", begründet Bsirske seinen Widerstand gegen das Gesetz. Da nicht auszuschließen sei, dass die gesammelten Daten in unbefugte Hände fallen, sei die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten gefährlich: "Für meine Arbeit bin ich auf die Vertraulichkeit meiner Kommunikation angewiesen." Eine vertrauliche Kommunikation mit Berufsgeheimnisträger/innen aber ist künftig nicht mehr möglich, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt. Das betrifft auch Ärzte, Rechtsanwälte, Geistliche und Journalist/innen. Der Tagesablauf aller Mobilfunknutzer/innen würde mit Inkraftreten des neuen Gesetzes vollständig ausgeforscht, genauso wie die individuelle Internetnutzung.

Die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe richtet sich gegen das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung. Sie sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte des Telekommunikationsgeheimnisses sowie der Informations- und Pressefreiheit. Ein tatsächlicher Nutzen sei bislang nicht nachgewiesen. Auch mache die Auflistung aller existierenden Überwachungsgesetze deutlich, dass das Maß für Telefon- und Internetüberwachung längst übervoll sei, heißt es in der Begründung für die Verfassungsbeschwerde. Digitalcourage und der AK Vorrat hatten bereits gegen das Vorgängergesetz geklagt. Dieses hat das Bundesverfassungsgericht 2010 für weitgehend verfassungswidrig erklärt. red

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