Mitte Februar hat der Bundesrat einen Änderungsantrag zum Personenbeförderungsgesetz an den Bundestag überwiesen. Der Antrag, der von den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg eingebracht worden ist, will es den Kommunen ermöglichen, auch sogenannten eigenwirtschaftlichen Antragstellern, die angeben, ohne öffentliche Zuschüsse arbeiten zu können, Tariftreue sowie soziale Standards vorzugeben. Dazu zählen Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen ebenso wie die Übernahme von Beschäftigten.

Eigenwirtschaftliche Bewerber müssen sich bislang nicht an die bisher geltenden tariflichen und ökologischen Vorgaben halten. Das hat in der jüngsten Vergangenheit unter anderem dazu geführt, dass der Stadtverkehr Pforzheim mit rund 250 Arbeitsplätzen abgewickelt worden ist, weil die Kommune in der Ausschreibung einem eigenwirtschaftlichen Antrag einer Tochter der Deutschen Bahn den Vorrang geben musste (ver.di publik berichtete).

Qualität entscheidet

ver.di begrüßt die Entscheidung des Bundesrats. "Sie ist wichtig, weil sich die Mehrheit der Länder für eine soziale und faire Wettbewerbssituation ausspricht, in der Qualität und nicht Lohndumping entscheidet", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Im kommunalen Nahverkehr arbeiten etwa 130.000 Beschäftigte. In diesem und im kommenden Jahr muss der größte Teil der Verkehrsvertragsvergaben auf den Weg gebracht werden, weil die bisherigen Verträge in diesem Zeitraum auslaufen. pm/hla