Gewonnen: streikende Beschäftigte und Mitglieder der Tarifkommission

Während der schwierigen fünften Verhandlungsrunde mit der Flughafentochter Stuttgart Ground Service ist es der Tarifkommission gelungen, dem Arbeitgeber umfangreiche Zusagen abzuringen. Das Angebot des Arbeitgebers am Morgen zu Beginn der Verhandlungsrunde, das eine Anfangserhöhung um 80 Cent pro Stunde vorsah, konnte nur inakzeptabel genannt werden. Mittags um 12 Uhr 30, als die vierstündige Verhandlungszeit längst überschritten war, standen jedoch Grundzüge der Einigung fest:

  • Erhöhung des Stundenlohnes in allen Tarifgruppen um einen Euro pro Stunde rückwirkend zum 1. März 2017;
  • eine weitere Erhöhung des Stundenlohnes in allen Lohngruppen um 20 Cent je Stunde ab April 2018;
  • und eine weitere Erhöhung des Stundenlohnes in allen Tarifgruppen um 20 Cent je Stunde ab April 2019;
  • Gewinnbeteiligung rückwirkend für 2016 in Höhe von 700 Euro, auszuzahlen mit dem Lohn im April 2017 an Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitbeschäftigte erhalten einen anteiligen Betrag entsprechend der im Jahr 2016 geleisteten Arbeit (inkl. Krankheit, bezahlte Freistellung u.ä.).
  • Zudem wird der Arbeitgeber auch in den Folgejahren entsprechend der bisherigen Übung eine Gewinnbeteiligung prüfen.
  • Für Kolleginnen und Kollegen mit mindestens 15 Beschäftigungsjahren wird ab März 2017 eine Zulage von 50 Euro zum monatlichen Bruttolohn gezahlt; Teilzeitbeschäftigte erhalten einen anteiligen Betrag. Außerdem wird ihnen jährlich ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt.
  • In einer eigens vereinbarten "Maßregelungsklausel" wird der Arbeitgeber verpflichtet, niemanden wegen der Teilnahme an den zurückliegenden Streiks zu benachteiligen. Andersbehandlungen oder gar Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Entgeltabzüge für die Streiktage waren allerdings nicht zu verhindern. Aber deshalb zahlt ver.di ihren Mitgliedern ja Streikgeld.

Das Ergebnis bedeutet eine Entgelterhöhung bis zu 10,8 Prozent für 2017 und in den kommenden drei Jahren zwischen 12,1 und 15,2 Prozent in den Tarifgruppen 2, 3 und 4. Das ist deutlich mehr, als in vielen anderen aktuellen Tarifkonflikten erreicht werden konnte.

Ein großer Schritt nach vorn

"Der Einsatz und der ausgeübte Druck sowie das Zusammenstehen als Belegschaft haben es ermöglicht, dass wir so weit gekommen sind. Auch im direkten Vergleich mit den Tarifabschlüssen der vergangenen Jahre bei der SGS ist uns ein großer Schritt nach vorn gelungen. Zugleich unterstützen wir mit diesem Ergebnis die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste an anderen Flughäfen in ihrem Kampf um einen angemessenen Lohn", war aus der Tarifkommission zu hören.

Aber auch die folgenden Verabredungen sind Teil des Abschlusses:

  • Verlängerung des Verbleibs in der Tarifgruppe 2 von bisher zwölf Monaten auf zukünftig 18 Monate für Beschäftigte, die nach dem Juni 2017 eingestellt werden.
  • Verlängerung des Verbleibs in der Tarifgruppe 3 von zwölf Monaten auf zukünftig 18 Monate für Beschäftigte, die nach dem Juni 2017 eingestellt werden.
  • Verkürzung der Kündigungsfrist des Arbeitgebers während der sechsmonatigen Probezeit von bisher sechs Wochen auf nunmehr drei Wochen - für Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt diese kürzere Frist schon jetzt.

Darüber hinaus will der Arbeitgeber keine weiteren Änderungen im Manteltarifvertrag bis Ende 2019. Er hat sich allerdings bereit erklärt, über Mantel und Entgelt zu verhandeln, wenn in einem bundesweiten Branchentarifvertrag Standards festgelegt werden sollten, die besser sind als diejenigen in Stuttgart.

Am 27. März haben sich über 90 Prozent der ver.di-Mitglieder für den neuen Tarifvertrag entschieden. Und einig waren sich die Kolleginnen und Kollegen auch darin, dass der Erfolg, den sie gemeinsam errungen haben, gefeiert werden muss.