In einigen Filialen der Postbank in Stuttgart wurden im Sommer Temperaturen von bis zu über 30 Grad gemessen. Daher wollte der örtliche Betriebsrat der Postbank Filialvertrieb AG vor fünf Jahren mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Raumklima in den Filialen verhandeln. Allerdings sperrte sich der Arbeitgeber von Beginn an und bestritt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beim Thema Gesundheitsschutz. Erst nach einem Schlichtungsverfahren konnte 2014 eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.

Kurz danach klagte der Arbeitgeber gegen diese Vereinbarung durch alle drei Instanzen. Sein Ziel war es, die örtliche Mitbestimmung in Gesundheitsfragen in Gänze, mindestens im Konflikt mit einer Gesamtbetriebsvereinbarung in Sachen Unternehmensbekleidung durch das Gericht für ungültig erklären zu lassen.

Im Juli hat das Bundesarbeitsgericht nun dem örtlichen Betriebsrat dieses Mitbestimmungsrecht im Gesundheitsschutz zuerkannt. "Damit ist unsere Betriebsvereinbarung ohne Abstriche wirksam", freut sich Dietmar Honold, Betriebsratsmitglied bei der Postbank Filialvertrieb AG, Stuttgart. Damit gilt auch der bis zum Schluss strittige Teil, dass die Krawattentragverpflichtung bei über 30 Grad entfällt. Er wurde vom höchsten deutschen Arbeitsgericht ohne Einschränkung bestätigt. Grundsätzlich festgestellt hat das Gericht auch, dass selbst wenn durch den Gesamtbetriebsrat das Thema Unternehmensbekleidung bereits geregelt ist, der örtliche Betriebsrat in Fragen der Gesundheit mitbestimmen kann. Auf dem langen Weg durch die Instanzen hat der Betriebsrat in mehreren Filialen gerichtlich feststellen lassen, dass nur technische Lösungen wie Klimaanlagen für wirkliche Temperatursenkungen sorgen. Die Beschäftigten haben ihn dabei aktiv unterstützt, indem sie Temperaturen über 30 Grad immer wieder gemeldet haben. "Wir sind sehr froh, dass mit diesem Urteil die fünfjährige Auseinandersetzung beendet und unsere Rechte bestätigt wurden", sagt Honold. Allerdings steht die Begründung der Entscheidung noch aus. "Wir hoffen, das Urteil bestärkt die örtlichen Betriebsräte, Themen des Gesundheitsschutzes aktiv aufzugreifen", so Honold.