Am 25. September haben mehr als 400 Beschäftigte des Klinikums Augsburg für einen Tarifvertrag Entlastung gestreikt. Mit dabei war der Krankenpflegehelfer Anwar Khan Safi. Der engagierte Gewerkschafter ist von Abschiebung bedroht, obwohl er in wenigen Tagen eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger beginnen sollte.

Die Kolleg/innen seiner Station haben das beim Warnstreik zum Thema gemacht. Die Streikenden zeigten sich solidarisch und skandierten: "Keine Klinik ohne Anwar!" ver.di hat auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgefordert, dem beruflich und persönlich völlig integrierten Kollegen das Aufenthaltsrecht zu gewähren.

"Ich hoffe, dass die Abschiebung von Anwar verhindert wird und er Teil unserer Gesellschaft und unserer Kolleginnen und Kollegen bleiben kann", sagt ver.di-Sekretär Stefan Jagel. Es sei absurd, einen Kollegen des Landes zu verweisen, der die schriftliche Zusage des Augsburger Klinikums für eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger ab 1. Oktober 2017 habe und auf seiner Station als Krankenpflegehelfer völlig integriert sei.

Anwar Khan Safi ist 2014 aus Afghanistan nach Deutschland geflüchtet. Mittlerweile spricht er fließend Deutsch und hat 2016 / 2017 eine Ausbildung zum Krankenpflegehelfer in Augsburg absolviert. Seit August ist er im Klinikum angestellt. Jetzt soll die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft folgen. Die drohende Abschiebung könnte alles zunichte machen.

Mit einer Petition an den Bayerischen Landtag fordert ver.di, die Abschiebung des ver.di-Mitglieds und Krankenpflegers zu stoppen. Unterstützt wird sie nicht nur von den Kolleg/innen des Klinikums sondern auch vom ver.di-Gewerkschaftsrat, vom ver.di-Bundesvorstand und von der ver.di-Landesbezirksleitung.

Der Gewerkschaftsrat, das höchste Gremium zwischen den Bundeskongressen, hat sich im Juni 2017 in einer Resolution klar dafür ausgesprochen, Abschiebungen in sogenannte sichere Drittstaaten dauerhaft zu stoppen. Wer sich integriert habe und in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehe, müsse einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben.