Personalrätin Charlotte Matheis gibt nicht auf

Saarland - Das Universitätsklinikum des Saarlands (UKS) in Homburg will die Personalrätin Charlotte Matheis nach mehreren Abmahnungsversuchen jetzt ganz loswerden. Charlotte Matheis hat sich konsequent für die Entlastung der Beschäftigten und mehr Personal eingesetzt. "Ich habe meine gesetzlichen Verpflichtungen als Personalrätin immer sehr ernst genommen", sagt Charlotte Matheis. "Das ist für mich eine Gewissensentscheidung. Schließlich bin ich gewählt worden, um mich für die beruflichen Belange der Kolleginnen und Kollegen einzusetzen. Und deshalb nutze ich die Instrumente, die mir der Gesetzgeber an die Hand gegeben hat. Auch wenn ich dadurch eine ungerechtfertigte Abmahnung kassiere. Das macht mich höchstens wütend."

Der Personalrat hat der Kündigung nicht zugestimmt

Kurz vor Weihnachten versuchte der Arbeitgeber schließlich die außerordentliche und fristlose Kündigung auszusprechen. Angeblich sei die Fachkrankenpflegerin in der Anästhesie ihrer Arbeitsverpflichtung nicht nachgekommen, hieß es in dem Schreiben an den Personalrat, der den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung aber ablehnte.

Zu Recht habe er seine Zustimmung verweigert, sagt ver.di-Sekretär Michael Quetting. Charlotte Matheis sei keineswegs der Arbeit ferngeblieben, sondern habe in dieser Zeit notwendige Personalratstätigkeiten erledigt. "Wir betrachten den Angriff auf unsere mutige Kollegin Charlotte als Angriff auf die gesamte Gewerkschaftsbewegung", so Quetting. Die Personalrätin sei dem Arbeitgeber ein Dorn im Auge gewesen, denn sie ist auch Mitglied der ver.di-Bundestarifkommission und der Tarifkommission Entlastung im Saarland. In dieser Funktion hat sie mit dafür gesorgt, dass sich Saarlands Klinikbeschäftigte besonders stark in der bundesweiten Bewegung für Entlastung hervorgetan haben. Und deshalb will die Klinikleitung sie nun offenbar loswerden.

Noch im Frühjahr 2017 hatte das Homburger Uniklinikum mit ver.di Verhandlungen geführt, an denen auch Charlotte Matheis beteiligt war. Doch statt die Probleme anzugehen, spielte die Klinikleitung auf Zeit. Die in einer Prozessvereinbarung vom März 2017 definierten Ziele wurden nicht erreicht. Die ver.di-Tarifkommission betrachtete die Gespräche deshalb als gescheitert. Anfang Dezember brach ver.di die Verhandlungen ganz ab. "Erst hat uns die Klinikleitung monatelang hingehalten, jetzt setzt sie mit dem Kündigungsbegehren gegen Charlotte vollends auf Eskalation", sagt Quetting.

Noch in den Spiegel schauen können

"Ich möchte in den Spiegel schauen können. Deshalb sehe ich es als meine Pflicht an, meine Aufgaben konsequent wahrzunehmen, auch mit dem Wissen, dass mir dafür jetzt die Kündigung droht", sagt die Personalrätin und gibt sich weiterhin zuversichtlich. Sollte das Verwaltungsgericht das Kündigungsbegehren ersetzen und damit ihrer Entlassung zustimmen, dann wird sie auch über weitere juristische Schritte nachdenken. Als Möglichkeit bleibt ihr in diesem Fall noch eine Kündigungsschutzklage.

Michael Quetting sagt, Charlotte Matheis gebührten Dank und Unterstützung - und in der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber jede erdenkliche Unterstützung. Deshalb bittet ver.di um Solidarität mit der Personalrätin. ver.di-Mitglieder, besonders im Saarland, sind aufgefordert, ihren Unmut direkt beim kaufmännischen Direktor Ulrich Kerle kundzutun. Seine E-Mail-Adresse lautet: ulrich.kerle@uks.eu