Ausgabe 06/2018
Nur Scheinlösungen
- Krankenpflege
Ende Juli sind die Verhandlungen zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gescheitert. Ihnen hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, CDU, aufgegeben, sich bis zum Sommer auf Personaluntergrenzen in der Krankenpflege zu verständigen.
Ende August hat daraufhin Gröhes Amtsnachfolger Jens Spahn, CDU, den Entwurf einer Verordnung vorlegt, mit der er in Krankenhäusern für eine bessere Personalausstattung sorgen will. Der Entwurf zeige, dass nun endlich auch in der Politik angekommen sei, dass Markt und Wettbewerb es nicht richten können, sagte Grit Genster, Bereichsleiterin Gesundheitspolitik beim ver.di-Bundesvorstand: „Für eine gute Pflege und Versorgung sind klare Vorgaben notwendig.“
Dennoch sei das, was der Minister jetzt vorgelegt habe, nicht ausreichend. So bleibe der Entwurf der Verordnung in Teilen sogar hinter dem zurück, was DKG und GKV schon diskutiert hatten. So sollen die Spahnschen Grenzen nur in vier Bereichen der Krankenhäuser gelten: Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD sich darauf verständigt, Untergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen einführen zu wollen. Hinzu kommt, dass das Gesundheitsministerium mit Ausnahme der Intensivmedizin weit hinter dem zurückbleibt, was für eine sichere Versorgung der Patient/innen notwendig wäre.
Grit Genster hält außerdem die Quote für Hilfskräfte für zu hoch. Und sie kritisiert auch, dass für den Nachweis der Einhaltung nur ein monatlicher Durchschnittswert reichen soll. Daher spricht sie von „Scheinlösungen“. „Die Beschäftigten in den Krankenhäusern gehen jeden Tag an die Grenze ihrer Belastungen und darüber hinaus. Sie erwarten mehr“, sagt die Gewerkschafterin. Nötig seien gesetzliche Vorgaben für die Personalausstattung in allen Bereichen im Krankenhaus, die sich am Bedarf der Patient/innen orientieren. Betriebliche Vereinbarungen, wie ver.di sie jüngst für die Beschäftigten der Unikliniken in Düsseldorf und Essen ausgehandelt hat, könnten nur ein erster Schritt sein.
- Altenpflege
In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD sich auch darauf verständigt, flächendeckende Tariflöhne in der Altenpflege einzuführen. Daran haben jüngst Beschäftigtenvertreter/innen aus der ganzen Republik bei einer ver.di-Fachtagung wieder erinnert. Sie haben eine Resolution verabschiedet, in der es heißt, die „Abwärtsspirale aus geringer Bezahlung, schlechten Arbeitsbedingungen und fehlenden Pflegekräften“ müsse durchbrochen werden. Das gehe nur mit tariflichen Regelungen, die für alle Beschäftigten in der Altenpflege gelten, gleich in welchem Bereich und bei welchem Träger sie arbeiten.
ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler bezeichnete die Entlohnung in der Altenpflege als teilweise „beschämend niedrig“. Dabei verwies sie unter anderem auf Sachsen-Anhalt, wo eine Pflegekraft in der Altenpflege in Vollzeit mit weniger als 2.000 Euro brutto entlohnt werde. „Niemand muss sich wundern, wenn Stellen in der Altenpflege unter solchen Bedingungen nicht besetzt werden können“, so Bühler weiter.
Die ver.di-Tarifkommission Altenpflege mit Mitgliedern aus kommunalen, freigemeinnützigen, kirchlichen und privaten Pflegeeinrichtungen wird am 28. September über Forderungen für einen Tarifvertrag entscheiden. Dann will sie zunächst mit den weltlichen Wohlfahrtsunternehmen verhandeln. Mit Caritas und Diakonie wird nach einem gangbaren Weg adäquater Beteiligung gesucht. Ziel ist ein Tarifvertrag, der dann vom Bundesarbeitsministerium auf die gesamte ambulante und stationäre Altenpflege erstreckt werden kann. Nötig für eine gute Versorgung seien darüber hinaus zeitnah bundesweit verbindliche und am Pflegebedarf orientierte Personalvorgaben.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte angekündigt, über ein Sofortprogramm 13.000 zusätzliche Stellen in der stationären Altenpflege schaffen zu wollen. Nach ver.di-Berechnungen fehlen aktuell bereits 63.000 Stellen, wenn man bundesweit nur auf das Niveau des am besten ausgestatteten Bundeslandes kommen wolle. Und selbst das sei nicht ausreichend, um für eine bedarfsgerechte Altenpflege zu sorgen. Heike Langenberg
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