Ausgabe 07/2018
Freie Fahrt für die Beschäftigten
Beschäftigte der Uniklinik Frankfurt präsentieren das Freifahrtticket
Bei den Tarifverhandlungen für die hessischen Landesbeschäftigten im Frühjahr 2017 ist auch ein Freifahrtticket für die öffentlichen Verkehrsmittel vereinbart worden. Damit können die zirka 45.000 Beschäftigten des Landes kostenlos kreuz und quer durch Hessen fahren. Diese Tarifleistung ist mittlerweile sehr beliebt. Weil es aber im öffentlichen Dienst mehrere unterschiedliche Tarifverträge nebeneinander gibt, kommen längst nicht alle in den Genuss der freien Fahrt. Beispiel: In einer Dienststelle sitzt der Beamte neben der Landesbeschäftigten und der kommunalen Angestellten. Alle verrichten ähnliche Arbeit. Alle drei bekommen ihr Mittagessen von ausgegliederten Tochterunternehmen gekocht. Sauber macht eine ehemals städtische, jetzt privatisierte Reinigungsfirma. Freie Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln – das wollen natürlich alle. Doch wurde sie zunächst nur den Landesbeschäftigten und den Landesbeamten zugesprochen.
Sozial ungerecht
Das hat zu viel Unmut geführt. Viele Kolleg/innen fühlen sich benachteiligt. Zum Beispiel in der Uniklinik Frankfurt. Dort sind zirka 6.500 Menschen beschäftigt. Zirka 2.000 von ihnen fuhren bereits frei, weil sie vom Tarifvertrag der Goethe-Universität profitierten, der mit dem Tarifvertrag des Landes Hessen TVH verbunden ist (siehe Kasten). Für die Ärzte hatte die Standesorganisation Marburger Bund das Freifahrtticket nachverhandelt. Blieben 4.500 Beschäftigte, die entweder ausgegliedert sind oder nach dem Haustarifvertrag der Uniklinik bezahlt werden. Und der richtet sich aus historischen Gründen nach dem Tarifvertrag der Länder. Der wiederum sieht aber kein Freifahrtticket vor.
Auf der Straße
Also hatten dort Ärzt/innen und Wissenschaftler/innen freie Fahrt, aber die Beschäftigten in der Verwaltung und Pflegende nicht. Sozial ungerecht fanden das die Kolleginnen und Kollegen und waren mit tatkräftiger Unterstützung der ver.di-Betriebsgruppe bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die Straße gegangen, um zu protestieren. Mit Erfolg. Ende August lenkte der Aufsichtsrat der Uniklinik Frankfurt ein und Wissenschaftsminister Boris Rhein, CDU, verkündete, dass fortan alle Beschäftigten frei fahren können. Ausgenommen sind aber leider immer noch die gut 750 Beschäftigten verschiedener Tochtergesellschaften. Am privatisierten Uni-Klinikum Gießen-Marburg (UKGM) köchelt das Thema jetzt ebenfalls langsam hoch. Auch dort fahren die Ärztinnen und Ärzte vom Marburger Bund und die wenigen verbliebenen Landesbeschäftigten mit einem Freifahrtticket. Die übrigen rund 8.000 Kolleginnen und Kollegen wollen das auch. In einer ersten öffentlichen Aktion mit Politikern lautete die Forderung denn auch: „Gleichberechtigung – freie Fahrt für alle!“. Ein Anfang ist gemacht. Weitere Aktionen werden folgen.
Das Freifahrtticket in Hessen
Das sogenannte Freifahrtticket unterscheidet sich in einigen Punkten von einem Jobticket. So zahlen die Landesbeschäftigten und die Beamt/innen keinen eigenen Betrag dazu. Die Kosten werden komplett vom Land getragen. Es zahlt den Verkehrsverbünden eine bestimmte Summe. Einen Fahrtausweis gibt es für die meisten nicht, zur Legitimation reicht in der Regel der Dienstausweis. Anders als beim Jobticket gibt es auch keine Tarifzonen. Es kann kreuz und quer durch Hessen gefahren werden, abends ab 19 Uhr und am Wochenende auch in Begleitung oder mit Kindern. Ebenso entfällt der geldwerte Vorteil, der für die Steuer beim Jobticket anzugeben ist. Diesen trägt ebenfalls das Land. Letzteres war der Streitpunkt in den Tarifverhandlungen für die beiden Universitäten Frankfurt und Darmstadt. Weil sie tarifeigenständig sind, sind sie rechtlich auch Arbeitgeber für ihre Beschäftigten und müssen den Steuervorteil für das Freifahrtticket daher selbst finanzieren. Beinahe wären die Tarifverhandlungen für die beiden Unis daran gescheitert.