Frankfurt – Die gute Nachricht vorweg: Dort wo Sicherheitsbeschäftigte an Flughäfen bislang zu wenig verdient haben, wird die Entlohnung künftig deutlich besser. Das betrifft vor allem Menschen in privaten Sicherheitsunternehmen an Flughäfen. Der bundesweite Tarifvertrag, den ver.di mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vor zwei Jahren abgeschlossen hat, liegt deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn, nämlich bei 12,90 Euro, und davon sollen nun nach dem neuen Entsendegesetz alle Beschäftigten in der Branche profitieren.

Nach dem Entsendegesetz werden Teile des Tarifvertrags als zwingende Arbeitsbedingung verordnet. In diesem Fall tritt die vereinbarte Mindestentlohnung für alle Sicherheitsbeschäftigten an Flughäfen ab 1. Juni 2021 in Kraft. Weniger darf keiner bei diesen Tätigkeiten verdienen. Mehr natürlich immer. In Kürze wird es somit in der Branche niemanden mehr geben, der oder die einen Stundenlohn erhält, der unter 12,90 Euro liegt. Somit haben die Auseinandersetzungen von ver.di für bessere Löhne in 2018/2019 das Tarifniveau für die Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen überall deutlich erhöht. Im nächsten Schritt plant ver.di, auch den Manteltarifvertrag zu modernisieren.

Branche stark unter Druck

Durch die Corona-Krise ist die Luftverkehrsbranche insgesamt aber stark unter Druck geraten. Und weil viele Flieger am Boden stehen, hat es neben Kurzarbeit auch schon Personalabbau vor allem durch die Beendigung von befristeten Arbeitsverhältnissen gegeben. Beispielsweise hat der Dienstleistungskonzern WISAG ein Drittel seiner Beschäftigten bei den Bodenverkehrsdiensten am Standort Flughafen Frankfurt abgebaut. Und dort, wo Freiwilligenprogramme greifen, ist ebenfalls Personal reduziert worden, wenn auch vergleichsweise sozial.

Nun aber hat in Frankfurt/Main die Fraport AG, die Betreibergesellschaft des Frankfurter Flughafens, Pläne vorgestellt, die möglicherweise auf eine Spaltung der Belegschaft hinauslaufen. Erst in 2019 hatte ver.di den Ausgliederungsschutz für die Beschäftigten der Fraport bis 2026 tarifvertraglich gesichert. Doch die Fraport will aufgrund der Verluste durch Corona ein Sonderkündigungsrecht im Tarifvertrag nutzen, um den vereinbarten Schutz wieder aufzuheben. Das könnte frühestens 2022 passieren. Ohne den tariflichen Ausgliederungsschutz könnte die Fraport Personal aus den Bodenverkehrsdiensten (BVD) in eine neue BVD-GmbH verlagern.

Bodenverkehrsdienste sind elementar

Bei einer Abspaltung und Auslagerung befürchtet ver.di, dass die Arbeitsbedingungen verschlechtert und die bisherigen Tariflöhne gesenkt werden sollen. Das will die Gewerkschaft verhindern. Das Personal der Bodenverkehrsdienste ist in der Fluggast- und Gepäckabfertigung im Einsatz, in der Fracht- und Postabfertigung, es macht Vorfelddienste, betankt die Maschinen, kümmert sich um Transportdienste am Boden und vieles mehr. Ohne die Arbeit der Beschäftigten im BVD hebt kein Flugzeug ab, sie ist elementar für jeden Flughafen.

Die Luftverkehrswirtschaft ist durch die Pandemie schwer angeschlagen. Vor allem die Beschäftigten in den Bodenverkehrsunternehmen sind von Arbeitsplatzverlusten bedroht. Dennoch: Wenn die Menschen wieder reisen dürfen, brauchen die Flughäfen qualifizierte Sicherheitskräfte, um die Flugsicherheit zu erhalten, und sie brauchen das Personal bei den Bodenverkehrsdiensten.

Um die Krise zu bewältigen, fordert ver.di deshalb, dass die bestehende Sonderregelung für das Kurzarbeitergeld auch für das Jahr 2022 für die Branchen, in denen es nötig ist, verlängert wird. Im Luftverkehr ist das unzweifelhaft der Fall. Marion Lühring