Ausgabe 08/2018
Kurznachrichten
Streikposten auf Parkplatz erlaubt
Urteil – Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ver.di auf von Amazon gepachteten Parkplätzen Streikposten aufstellen durfte. Der Einsatz der Streikposten hatte den Betriebsablauf nicht gestört. Mit der Entscheidung habe das BAG anerkannt, dass dem verfassungsrechtlich verbrieften Streikrecht Vorrang gegenüber dem Besitzrecht an einem Betriebsparkplatz gebühren könne, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. Das schaffe Rechtsklarheit nicht nur bei Amazon. Es handelte sich um zwei Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (1 AZR 12/17 und 1 AZR 189/17).
Zusammenschluss abgeschlossen
Karstadt-Kaufhof – Nachdem das Kartellamt der Fusion von Galeria Kaufhof und Karstadt zugestimmt hat, haben die beiden Unternehmen ihren Zusammenschluss abgeschlossen. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger hat gefordert, dass die Belegschaft und ihre Interessenvertretung einbezogen werden. Eine richtige Entscheidung sei es, Kaufhof und Karstadt rechtlich weiterhin als zwei Unternehmen zu führen. Das biete die größten Chancen für den Erhalt der Doppelstandorte. Dabei blieben die Mitbestimmungsstrukturen erhalten, die gebraucht würden, um die Beschäftigten beider Unternehmen an der Zukunftsplanung zu beteiligen. Jetzt wollen die Betriebsräte untereinander Kontakt aufnehmen.
Empfehlungen für gute agile Arbeit
Digitalisierung – Schnell, flexibel, anpassungsfähig, so hätten es die Unternehmen gerne. Damit aus agiler Arbeit auch gute Arbeit wird, hat ver.di das Projekt „Gute agile Projektarbeit in der digitalisierten Welt“ entwickelt. Mit Wissenschaftlern und Unternehmen werden praxistaugliche Methoden guter agiler Projektarbeit untersucht. Erste Gestaltungsempfehlungen stehen in Form eines Faktenblattes zum Herunterladen bereit. Die Empfehlungen des „Fact-Sheets“ gehen auf Befragungs- und Interview-Ergebnisse zurück.
Die gelbe Hand
Wettbewerb – Bis zum 15. Januar 2019 läuft noch die Bewerbungsfrist für den Wettbewerb „Die gelbe Hand“ 2018/19. Teilnehmen können Gewerkschaftsjugend, Schüler*innen an Berufsschulen/-kollegs und alle Jugendlichen, die sich derzeit in einer beruflichen Ausbildung befinden. Sie sind aufgerufen, sich mit einem Beitrag zu beteiligen, der ein kreatives Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit setzt, gegen Rassismus, Rechtsextremismus, Diskriminierung und für ein solidarisches Miteinander. Zu gewinnen sind drei Hauptpreise und drei Sonderpreise, bestehend aus Geldbeträgen von 300 bis 1.000 Euro.
Weitere Informationen unter www.gelbehand.de/wettbewerb
Arbeitslosengeld bei Kurzzeit verbessert
Recht – Die Regierungskoalition hat verabredet, den Anspruch auf Arbeitslosengeld für Kurzzeit-Beschäftigte deutlich zu verbessern. ver.di hatte sich immer wieder gegen die Benachteiligung von Berufsgruppen insbesondere in der Film- und Fernsehbranche, im Theater und der IT-Branche ausgesprochen und Verbesserungen gefordert. Ab dem 1. Januar 2020 können die Betroffenen ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld innerhalb von 30 statt bisher 24 Monaten sammeln. In dieser Zeit müssen sie Verträge vorweisen, die in der Summe mindestens sechs Monate betragen. Mehr als die Hälfte der Arbeitstage müssen aus Verträgen von nicht länger als 14 Wochen stammen. Bisher waren es 10 Wochen. Die Verdienstgrenze liegt 50 Prozent höher als bisher. Zurzeit sind es 36.540 Euro, diese steigt dann auf 54.810 Euro.