Eine Schande

Frankfurter Rundschau, 27. November 2018

Verdi hat im Tarifstreit bei der Supermarktkette Real den Druck mit bundesweiten Streiks und einer Demonstration erhöht. Die Gewerkschaft will erzwingen, dass die Tochter des Düsseldorfer Metro-Konzerns mit ihren 34.000 Beschäftigten wieder in den Verdi-Flächentarifvertrag zurückkehrt. Es sei „eine Schande“, wenn die im Einzelhandel niedrigen Gehälter weiter gedrückt würden, sagte Verdi-Chef Frank Bsirske [...] bei den Protesten von mehr als 3.000 Real-Beschäftigten vor der Düsseldorfer Metro-Zentrale.


Beträge abgeführt

Aufsichtsratsvergütungen – Die Pflicht zur Abführung eines Teils der Vergütung trifft kraft Satzung alle ver.di-Mitglieder, die ein Aufsichtsratsmandat oder ein vergleichbares Mandat wahrnehmen. Näheres ist durch Beschlüsse des DGB sowie des ver.di-Gewerkschaftsrats geregelt. Der abzuführende Betrag wird zu 80 Prozent an die Hans-Böckler-Stiftung und zu 20 Prozent an die ver.di-GewerkschaftsPolitische Bildung gGmbH abgeführt. Der Gewerkschaftsrat hat darüber hinaus festgelegt, dass ver.di bei der Wahlwerbung herausstellt, dass die von ihr nominierten Kandidat*innen den größten Teil ihrer Aufsichtsratsbezüge an gemeinnützige Einrichtungen abführen.

Im Jahr 2016 gab es in den von ver.di erfassten und überprüften Aufsichts- und Verwaltungsräten insgesamt 2.461 ver.di-Mitglieder mit Mandaten in einem Gremium oder in mehreren Gremien. Von diesen Mitgliedern haben sich nach den bei der ver.di-Bundesverwaltung vorliegenden Informationen 2.056 Mitglieder entsprechend der Richtlinie verhalten. 405 Mitglieder haben gegen die Abführungsverpflichtung verstoßen, indem sie gar nichts oder zu geringe Beträge abgeführt haben. Somit haben sich 83,5 Prozent der Mitglieder entsprechend der ver.di-Richtlinie verhalten. Gegenüber 2015 bedeutet dies einen Rückgang um 0,8 Prozentpunkte.

In der Tabelle sind alle Mitglieder aufgeführt, die 2016 ihre Abführungsverpflichtung erfüllt und einer Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben. Insgesamt haben 1.219 Mitglieder ihr schriftliches Einverständnis mit der datenschutzrechtlich relevanten Veröffentlichung erklärt. Kein Einverständnis liegt von 837 Mitgliedern vor, deren Namen damit auch nicht veröffentlicht werden dürfen. Sollte ein ver.di-Mitglied, das einem Aufsichtsrat angehört, nicht in der Tabelle aufgeführt sein, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es sich nicht an die ver.di-Richtlinie gehalten hat. Alle Angaben beziehen sich auf das Jahr 2016. Daher können sich zwischenzeitlich Unternehmensbezeichnungen und die Zugehörigkeiten zu Aufsichtsräten geändert haben. Erfasst und in die Liste aufgenommen wurde auch eine größere Anzahl von Mandaten in Aufsichts- oder Verwaltungsräten, die nicht auf Grundlage des Mitbestimmungsgesetzes wahrgenommen werden (zum Beispiel öffentlich-rechtliche Versicherungen, Sparkassen, Aufsichtsräte nach dem Drittelbeteiligungsgesetz).

Wer seiner Abführungspflicht nicht nachkommt, wird von ver.di nicht mehr für eine Wahl von Arbeitnehmervertreter*innen in einen Aufsichtsrat nominiert. Außerdem dürfen diese Mitglieder nach der ver.di-Satzung nicht in gewerkschaftliche Ämter gewählt werden.

Die Veröffentlichung wurde sorgfältig vom Bereich Mitbestimmung erstellt und geprüft. Fehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Diejenigen Mitglieder, die sich korrekt verhalten haben, sich aber in der Liste nicht finden, wenden sich bitte an: ver.di-Bundesverwaltung, Ressort 6, Bereich Mitbestimmung, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, E-Mail: mitbestimmung.buv@verdi.de.

Aufgrund interner Abläufe können immer nur die Zahlen aus dem vorvergangenen Jahr ermittelt und veröffentlicht werden. Veröffentlicht wird die Positivliste im Internet unter: www.verdi.de/wegweiser/mitbestimmung/aufsichtsrat