Ausgabe 07/2019
Erfolg vor Gericht
Betriebsrat – Dass ein Arbeitgeber auf Betriebsratswahlen empfindlich reagiert, ist nicht überraschend. Im Zentrallager der Farbtex GmbH & Co.KG glaubte die Geschäftsführung, mit einem juristischen Winkelzug die Wahl abbrechen zu können. Ihr Argument: Es gebe in Singen bereits einen Betriebsrat, der auch für den hiesigen Betriebsteil zuständig sei. Das Arbeitsgericht Stuttgart wies den Antrag des Arbeitgebers Mitte Oktober zurück. Ein wichtiger Teilerfolg für den Wahlvorstand des Zentrallagers und ver.di Stuttgart. Die Kollegen des Zentrallagers waren an diesem Tag nicht alleine gekommen. Mehrere Betriebsrät*innen aus anderen Unternehmen waren mit vor Ort und stärkten den Farbtex-Kolleg*innen den Rücken. Zum Vorgehen des Arbeitgebers sagen die Lagerarbeiter: "Alle haben einen Betriebsrat, uns wird er verweigert." Aber das soll nun nicht länger so bleiben.