Ausgabe 04/2020
Gewerkschaft schützt dich
Die Mitgliederzahlen von ver.di Hessen steigen seit Beginn der Corona-Krise an. Auf sieben Eintritte kommt dieser Tage ein Austritt. Der Landesbezirksvorstand von ver.di Hessen freute sich bei seiner letzten Sitzung über diese Entwicklung. Das Gremium sieht damit die gewerkschaftliche Kompetenz bestätigt. Landesbezirksleiter Jürgen Bothner sagt: "Wenn wir in solchen extremen Krisenzeiten nicht nur stabil bleiben, sondern sogar Zulauf haben, dann sagt uns das, dass die Menschen uns in dieser schweren Zeit brauchen, dass sie uns vertrauen, uns aber auch etwas zutrauen. Wir schützen und vertreten sie, führen sehr viele Beratungsgespräche nicht nur zu Fragen rund um Corona. Wir helfen bei arbeitsrechtlichen Problemlagen und haben in den vergangenen Wochen sehr oft auch bloß zugehört. Ganz klar sehen die Beschäftigten die Vorteile von großen und durchsetzungsstarken Gewerkschaften und deshalb bleiben sie, auch wenn das Geld knapp geworden ist."
ver.di hat seit Beginn der Corona-Pandemie durch zahlreiche Tarifverträge das Kurzarbeitergeld aufstocken und von Arbeitgebern initiierte Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen verhindern können. Ein Schwerpunkt der Arbeit bestand darin, die neue arbeitsrechtliche Lage für die betroffenen Berufsgruppen zu erfassen und rechtssicher zu vermitteln.
Der Vorsitzende des hessischen Landesbezirksvorstands, Bernd Meffert, sagt: "Wir sind kompetente Ansprechpartner. In meinem Bereich, der Verkehrsbranche, kommen immer mehr Kolleginnen und Kollegen aus ansonsten gewerkschaftsfernen Bereichen von selbst auf mich zu und wollen Gewerkschaftsmitglied werden." Wichtig sei es jedoch, so der Landesbezirksvorstand, einen guten Weg aus der Krise zu finden. Alle durch Corona bedingten Änderungen per Gesetz, die eine Verschlechterung der Arbeitnehmer*innenrechte bedeuten, und alle Einschränkungen der demokratischen Rechte müsse die Politik vollständig zurücknehmen.
Meffert und Bothner fordern beide: "Da ist zum Beispiel die Ausweitung der Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden zu nennen und die Außerkraftsetzung von Personalmindeststandards im Gesundheitswesen. Die Änderung gilt bis zum 30.6. Wir erwarten, dass dann der normale Zustand wieder gilt."