Mitbestimmung modernisieren

Öffentlicher Dienst – Keinen großen Wurf sieht ver.di in der geplanten Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Anfang August kritisierte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle, dass der Gesetzentwurf weit hinter den Anforderungen an eine moderne und wirkungsvolle Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zurückbleibe. Behle empfiehlt, sich stattdessen auch in den Behörden und Verwaltungen des Bundes am Betriebsverfassungsgesetz zu orientieren. Zu ihren wesent- lichen Kritikpunkten gehört, dass die Mitbestimmung nicht durch Tarifvertrag ausgestaltet werden könne. Zudem seien die Zuständigkeiten der Personalräte begrenzt. Es bedürfe aber umfassender Initiativrechte, zumal Digitalisierung, Zentralisierung und der Umbau ganzer Behörden die Personalräte massiv herausforderten.

Kontrollen müssen ausgebaut werden

EU-Mobilitätspaket – Das EU-Parlament hat im Juli das Mobilitätspaket verabschiedet. Damit endete ein mehr als drei Jahre andauernder Gesetzgebungsprozess, mit dem die Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer*innen in Europa neu geregelt werden. ver.di und die gewerkschaftliche Dachorganisation für Transport und Logistik auf europäischer Ebene, ETF, haben ihn begleitet. ver.di fordert nun die zügige Umsetzung in nationales Recht sowie die Schaffung entsprechender Kontrollkapazitäten. Trotz erreichter Verbesserungen seien immer noch nicht alle Neuregelungen des Mobilitätspakets zufriedenstellend, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Weg frei für mehr Klimaschutz

Kohleausstieg – Anfang Juli ist das Kohleausstiegsgesetz von den parlamentarischen Gremien verabschiedet worden. Es ebne den Weg für einen sozialverträglichen Kohleausstieg und mehr Klimaschutz in der Energiewirtschaft, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz. Zwar seien nicht alle Fragen hinsichtlich der Arbeitsplatz- sicherheit gelöst worden, aber es sei gelungen, eine weitgehende Absicherung der betroffenen Beschäftigten gesetzlich zu verankern.

Als Berufskrankheit anerkennen

Covid-19 – ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordern eine Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit, auch für Berufsgruppen außerhalb des Gesundheitssektors. In Briefen haben ver.di und DGB die Selbstverwalter*innen in den entsprechenden Gremien der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften um Initiativen gebeten. Zu den Berufen zählen unter anderem Friseur*innen, Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, im Einzelhandel sowie Busfahrer*innen.

Vor dem sozialen Absturz bewahrt

Sozialstaat – Die Corona-Krise habe gezeigt, wie wichtig ein ausgebauter Sozialstaat sei, ist das Fazit des Bereichs Wirtschaftspolitik des ver.di-Bundesvorstands. Kurzarbeitergeld, Rettungsprogramme für Selbstständige und andere Gruppen, erleichterter Bezug von Grundsicherung, Kinderbonus hätten viele Millionen Menschen vor dem sozialen Absturz bewahrt. Aber auch Probleme seien deutlich geworden, etwa bei Minijobs oder zu geringen Leistungen der Grundsicherung. Hier müsse die soziale Sicherung verbessert werden, heißt es in dem Info-Dienst wipoaktuell 12/20. wipo.verdi.de

Faktisch rund um die Uhr

Pflege – Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat an dem Modell der 24-Stunden-Pflege große Zweifel angemeldet. Bei dieser Form der Pflege leben zumeist aus Osteuropa stammende Betreuer*innen im Haushalt des/der Pflegebedürftigen. Nach Ansicht des Gerichts besteht ein Widerspruch, wenn laut Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche vereinbart, faktisch dann aber eine Arbeitsbereitschaft rund um die Uhr erwartet werde.

Geklagt hatte eine bulgarische Betreuerin, unterstützt von ver.di und von der Beratungsstelle Faire Mobilität des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Das Arbeitsgericht Berlin hatte ihr in der ersten Instanz Recht gegeben. Die Vergütung der Bereitschaftszeit mit dem Mindestlohn hätte dann eine Nachzahlung von 42.000 Euro ausgemacht. Das LAG hat jetzt der bulgarischen Betreuerin die Nachzahlung des gesetzlichen Mindestlohns zugesprochen. Sie lebte im Haushalt einer 96-Jährigen und sollte dort rund um die Uhr für Körperpflege, Hilfe beim Essen und Ankleiden sowie soziale Aufgaben zur Verfügung stehen. Bezahlt wurde sie laut Arbeitsvertrag allerdings nur für 30 Stunden pro Woche und erhielt dafür knapp 1.000 Euro netto. Vermittelt wurde die Beschäftigte von einer deutschen Agentur, angestellt war sie bei einer bulgarischen Firma, die nun zur Nachzahlung von über 30.000 Euro allein für das Jahr 2015 verurteilt wurde. Die Revision ist zugelassen, weshalb der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht landen könnte.

Im Zusammenhang mit diesem Fall fordert Dietmar Erdmeier vom Bereich Gesundheitspolitik des ver.di-Bundesvorstands den Gesetzgeber dazu auf, endlich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle den Zugang zu der Pflege erhalten, die für sie notwendig ist – und zwar "qualitätsgesichert und solidarisch finanziert". Das sei ein Weg, um solche ausbeuterischen Arbeitsverhältnisse zu verhindern.

faire-mobilitaet.de

Keine Zeit für Zurückhaltung

Ausbildung – Bislang wurden rund 43.000 betriebliche Ausbildungsstellen weniger gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) geht davon aus, dass sich die Betriebe coronabedingt zurückhalten. DGB-Bundesjugendsekretärin Manuela Conte fordert die Betriebe auf, ihre freien Ausbildungsplätze möglichst schnell den Arbeitsagenturen zu melden. "Wer jetzt an der Ausbildung spart, wird spätestens nach Corona über den Fachkräftemangel klagen", warnt sie.

doktor-azubi.de, jugend.verdi.de

Verbindliche Standards

Arbeitsschutz – Mitte August hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine verbindliche Arbeitsschutzregel veröffentlich. Sie konkretisiert den Corona-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung und bringt Beschäftigten mehr Sicherheit und Klarheit. Betriebs- und Personalrechte sind damit in der Lage, Verbesserungen für die Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern durchzusetzen. baua.de