Anfang Juli haben Bundestag und Bundesrat für die Einführung einer Grundrente gestimmt. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke hat den Beschluss begrüßt. Er bezeichnete das Gesetz als ersten und wichtigen Schritt der Bundesregierung gegen die drohende Gefahr der Altersarmut. "Damit wird jetzt der ernsthafte Versuch unternommen, die Lebensleistung auch geringverdienender Menschen zu würdigen", sagte er.

Die Grundrente soll ab dem kommenden Jahr an alle Menschen mit geringem Alterseinkommen gezahlt werden, die mindestens 33 Beitragsjahre durch Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit in der Rentenversicherung vorweisen können. Rund 1,3 Millionen Menschen sollen profitieren. Auf die volle Höhe können nur diejenigen mit 35 Beitragsjahren kommen. Anspruch auf die Grundrente besteht, wenn das Einkommen im Alter bei maximal 1.250 Euro für Alleinstehende bzw. 1.950 Euro bei Paaren liegt. Der ver.di-Vorsitzende forderte aber, dass die Grundrente weiterentwickelt werden müsse. Das sei spätestens eine Aufgabe für die nächste Bundesregierung. "Aus unserer Sicht muss der Kreis der Bezieher deutlich über 1,3 Millionen Betroffene hinaus auf die tatsächlich von Altersarmut bedrohten 2,75 Millionen Menschen erweitert werden", sagte Werneke. Davon würden insbesondere Frauen profitieren. Zudem müssten die Freibeträge über die jetzt geltenden Grenzen hinaus erweitert werden, um Nachteile bei der Anrechnung zu vermeiden.

In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2021. Da die Deutsche Rentenversicherung für die Prüfung der Ansprüche Daten mit den Finanzämtern abgleichen muss, kann es bis Ende 2022 zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen. Die Rentenversicherung geht davon aus, dass erst frühestens im kommenden Sommer Gelder fließen. Die Ansprüche gelten aber rückwirkend . ver.di hatte sich schon seit Langem für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung stark gemacht. hla