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Buntes Leben auch im AlterFoto: picture alliance/dpa/PA Wire

Im Herbst des kommenden Jahres wird ein neuer Bundestag gewählt. Eins der bestimmenden Themen im Wahlkampf wird wieder das Thema Rente sein. Denn trotz Reformen etwa bei der Mütterrente, durch die Grundrente oder einen vom Bundesarbeitsministerium jüngst angekündigten Gesetzesentwurf, mit dem die im Koalitionsvertrag verabredete Einbeziehung von Selbstständigen in das System der Alterssicherung umgesetzt werden soll – es bleibt noch viel zu tun, um Armutsrenten selbst langjährig Beschäftigter in Zukunft dauerhaft zu verhindern.

Auch hat im März dieses Jahres eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission in einem Bericht Vorschläge dazu gemacht, wie sich die Altersvorsorge nach 2025 weiterentwickeln soll. Bis 2025 soll das Rentenniveau, so hatten es die Koalitionspartner 2018 verabredet, auf 48 Prozent gehalten werden. Doch wie es danach weitergehen kann, das wird wohl die zukünftige Bundesregierung entscheiden.

Die Abschaffung eines festen Renteneintrittsalters ist einer der zentralen Punkte eines Konzepts, das der Bundesfachausschuss (BFA) Soziale Sicherung und Arbeitswelt der CDU Ende November vorgelegt hat. Das Konzept soll die Grundlage für die weiteren Beratungen der Partei zu diesem Thema sein. Darin ist die Rede von einer flexiblen Regelaltersgrenze. Sie soll sich unter anderem an der Lebenserwartung orientieren. Steigt sie, soll die dadurch "gewonnene" Lebenszeit auch mit Erwerbstätigkeit belegt werden.

Langfristig will der BFA der CDU die Gesetzliche Rentenversicherung von einem reinen Umlagesystem zu einem Mischsystem umbauen. Mehr Kapitalanlage mit einem Schwerpunkt auf aktienbasierten Produkten soll für Wohlstand im Alter sorgen. Doch damit tragen die zukünftigen Rentner*innen auch das hohe Risiko dieser Anlageform – aber das verschweigt das Konzept. Im Gegenzug dazu sollen die Arbeitgeber*innen entlastet werden.

Die CDU hofft, mit diesem Konzept den Verbreitungsgrad der betrieblichen und privaten Altersvorsorge erhöhen zu können. Sollte das nicht der Fall sein, soll die private Vorsorge in einen Rentenfonds innerhalb der Gesetzlichen Rentenversicherung integriert werden. Weiterhin soll der Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf 40 Prozent begrenzt bleiben. Daraus werden auch die Gesetzliche Krankenversicherung, die Pflege- und die Arbeitslosenversicherung finanziert, je zur Hälfte von den Arbeitnehmer*innen und den Arbeitgeber*innen. Diese Grenze findet sich auch immer wieder in Vorschlägen der Arbeitgeber*innen, so erst im vergangenen Sommer in einem Bericht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Ihre Vorschläge laufen darauf hinaus, dass künftige Ausgabensteigerungen vor allem durch die Beschäftigten getragen werden, ein Ausweichen in die Steuerfinanzierung stellt nach Ansicht der BDA keinen Ausweg dar.

Übrigens hat die AfD Ende November bei einem Parteitag erstmals Vorschläge zur Stabilisierung des Rentensystems verabschiedet. Zwei der Eckpfeiler des Papiers sind mehr Kinder, also die Steigerung der Geburtenrate, und eine sogenannte "Freiheit" bei der Wahl des Renteneintrittsalters. Wer länger arbeitet, soll demnach mehr Rente bekommen, wer früher in Rente geht, wird hingegen mit Abschlägen bestraft. Das Rentenniveau soll auf Grundlage von Lebenserwartung und Beitragsaufkommen kontinuierlich angepasst werden. Ein weiterer Entwurf mit deutlich neoliberalen Komponenten.

So wird schon jetzt klar, dass auch im kommenden Herbst die Wahlentscheidung wohl durchdacht sein will. Die noch zu verabschiedenden Programme der Parteien sollten gut daraufhin überprüft werden, wie sich die Parteien zum Thema Renten positionieren. Sonst bleibt auch in Zukunft Altersarmut eine reale Bedrohung.