Ausgabe 04/2021
Weitreichende Möglichkeiten digitaler Überwachung
Der Bundestag hat Mitte Juni dem Gesetzentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts zugestimmt. ver.di hatte ihn als "schweren Eingriff in das IT-Grundrecht sowie die Grundrechte auf Telekommunikationsfreiheit und Pressefreiheit" kritisiert. Zahlreiche Sachverständige schätzen das Gesetz als verfassungswidrig ein. Es räumt den Nachrichtendiensten mit der sogenannten Quellen-TKÜ-plus weitreichende Möglichkeiten der digitalen Überwachung von Bürger*innen ein und verpflichtet Netzbetreibende zur Mitwirkung bei diesen Überwachungsmaßnahmen.
"Anbieter von Internet-Diensten sollen so zu Erfüllungsgehilfen von Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten gemacht werden", sagt ver.di Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz. Das würde das Vertrauen der Bürger*innen in Telekommunikationsanbieter*innen und IT-Sicherheit dramatisch und nachhaltig schädigen.
Pressefreiheit bedroht
Monique Hofmann, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, verwies auf die Bedrohung der Pressefreiheit. Auch Journalist*innen sollen nach dem neuen Gesetz überwacht werden dürfen, obwohl sie als Berufsgeheimnisträger*innen zu den besonders geschützten Personengruppen gehören. Das gefährde vor allem den investigativen Journalismus, der auf eine vertrauliche Kommunikation mit Informantinnen und Informanten angewiesen sei. pm