ver.di warnt vor den Plänen der CDU-Mittelstandsvereinigung zur Aushöhlung des Streikrechts. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke stellte stattdessen die Frage, ob die CDU-Mittelstandsvereinigung überhaupt noch auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Er forderte die ersatzlose Abschaffung des Tarifeinheitsgesetzes. "Streikrecht und Koalitionsfreiheit sind essenzielle Grundrechte. Daran hat niemand herumzupfuschen – schon gar nicht die konservative Wirtschaftslobby samt Arbeitgebern", so der ver.di-Vorsitzende.

Die CDU-Mittelstandsvereinigung hatte vor dem Hintergrund der Streiks bei der Deutschen Bahn gefordert, Arbeitsniederlegungen in wichtigen Infrastruktur- und Versorgungsbetrieben – wie etwa dem Schienenverkehr oder dem Gesundheitswesen – mit Ankündigungsfristen und Zwangsschlichtungen massiv einzuschränken. Werneke sagte, wer Hand an das Streikrecht lege, müsse "mit dem entschiedenen Widerstand von ver.di rechnen".

ver.di hatte das Gesetz schon bei seiner Einführung kritisiert. Gemeinsam mit anderen Organisationen hatte ver.di Verfassungsbeschwerde eingelegt, 2017 aber nur teilweise recht bekommen. Das Tarifeinheitsgesetz gilt für den Fall, dass es in einem Betrieb mehrere Tarifverträge gibt, die mit verschiedenen Gewerkschaften abgeschlossen wurden. In diesem Fall soll bei konkurrierenden Regelungen letztendlich der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gelten, die bei dessen Abschluss die meisten Beschäftigten in dem Betrieb organisiert hat.