Ausgabe 08/2021
Kurzmeldungen Finanzen
IT Genossenschaftsbanken – In der fünften Verhandlungsrunde zwischen ver.di und Atruvia, dem IT-Dienstleister der Genossenschaftsbanken, haben Arbeitgeber und ver.di Mitte November ein Verhandlungsergebnis erzielt. Die Löhne steigen um 2,1 Prozent ab dem 1. Juli 2021 und um 1,8 Prozent ab dem 1. Juli 2022, die Laufzeit wurde auf 27 Monate festgelegt. Die Atruvia AG hat mit ihren etwa 4.600 Beschäftigten eine besondere Bedeutung im Bankensektor, da fast die vollständige IT der Volksbanken und Raiffeisenbanken durch den Dienstleister gewährleistet wird. Kunden sind auch die DZ Bank oder die Union Investment.
Öffentliche Banken – Bei den Tarifverhandlungen zwischen ver.di und dem Bundesverband öffentlicher Banken (VÖB) hat es erste Annäherungen gegeben. Im Vorfeld der vierten Tarifrunde im November hatte ver.di mit Warnstreiks der Beschäftigten in mehreren Bundesländern Druck auf das Arbeitgeberlager gemacht. "Die Streiks der letzten Wochen haben erkennbar Bewegung in die Verhandlungen gebracht. Etwa beim Thema Entlastung, beim mobilen Arbeiten und bei der Tarifierung der Nachwuchskräfte. Weit auseinander liegen die Positionen aber insbesondere beim Gehalt. Was die öffentlichen Arbeitgeber auf den Tisch gelegt haben, bedeutet in toto um die ein Prozent mehr pro Jahr und einen Reallohnverlust für die kommenden Jahre. Das akzeptieren wir auf keinen Fall", sagte ver.di-Verhandlungsführer Jan Duscheck nach den Gesprächen. Im Januar geht's weiter.
Versicherungswirtschaft – Für die Ende Januar beginnenden Tarifverhandlungen in der privaten Versicherungswirtschaft sind die ver.di-Forderungen beschlossen. Darin eingeflossen sind die Ergebnisse einer ver.di-Mitgliederbefragung. Gefordert werden eine Erhöhung der Gehälter um 5 Prozent, eine zusätzliche Einmalzahlung von 600 Euro, zwölf Monate Laufzeit, die Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 60 Euro pro Ausbildungsjahr, Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte, das Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit für die Beschäftigten, die nicht unter die gesetzliche Brückenteilzeit fallen, ein Rechtsanspruch auf Homeoffice/mobiles Arbeiten, eine Verlängerung der Tarifvereinbarung zur Übernahme der Auszubildenden und die Verlängerung und inhaltliche Weiterentwicklung des Tarifvertrags Qualifizierung. Verhandelt wird ab 26.1.2022 zunächst in Wuppertal. Mehr erfahren unter wir-fuer-tarif.de
Untersuchung – Das reichste Hundertstel der deutschen Haushalte verfügt nach den üblichen Statistiken über etwa zwei Billionen Euro. Tatsächlich könnten es dreieinhalb Mal so viel sein. Selbst die modernsten ökonometrischen Methoden dürften nicht ausreichen, die Vermögen der Reichsten vollständig abzubilden, so der Bamberger Wirtschaftsprofessor Mishael Milaković in der Fachzeitschrift Review of Income and Wealth. Seine Analyse und die seines Kollegen Jan Schulz von der Hans-Böckler-Stiftung basiert auf Potenzgesetzen, mit denen sich die Vermögen der Superreichen schätzen lassen. Danach besäße die reichste Person doppelt so viel wie die zweitreichste, drei Mal so viel wie die drittreichste und so weiter. Wer das Gesamtvermögen richtig erfassen wolle, müsse also auf das Spitzenvermögen schauen.