Statt einer echten Lohnerhöhung will der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) die Beschäftigten der Druckindustrie mit einer Einmalzahlung in Form einer Corona-Prämie von 500 Euro abspeisen. Dieses Ansinnen hat ver.di nach der zweiten Verhandlungsrunde am 21. Februar zurückgewiesen.

"Corona-Prämien sind dazu gedacht, besondere Härten abzufedern, die durch die Pandemie entstanden sind – so hat es der Gesetzgeber festgelegt", sagt Rachel Marquardt, die ver.di-Verhandlungsführerin, "nicht gedacht ist eine solche Prämie als Ersatz für eine Lohnerhöhung." Zudem hätten etliche Unternehmen der Druckindustrie bereits eine Corona-Prämie gezahlt, sodass nicht einmal gewährleistet sei, dass alle Beschäftigten die Einmalzahlung in voller Höhe erhielten oder versteuern müssten. "Eine Einmalzahlung wirkt außerdem nicht nachhaltig, da sich die Löhne nicht dauerhaft in den Entgelttabellen erhöhen." Und so würden Löhne und Gehälter in der Druckindustrie von der allgemeinen Tarifentwicklung abgekoppelt. Angesichts der von der EU prognostizierten durchschnittlichen Preissteigerungsrate von 3,7 Prozent für dieses Jahr bedeute eine Einmalzahlung für die Beschäftigten einen deutlichen Reallohnverlust.

ver.di bleibt bei der Forderung von 5 Prozent mehr Lohn und Gehalt für die rund 120.000 Beschäftigten der Branche bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Dahinter stehen auch die Beschäftigten, die sich in einer Befragung mehrheitlich für eine Forderung in diesem Umfang ausgesprochen hätten, betont Rachel Marquardt. Der von der Arbeitgeberseite vorgetragene Einwand, in der Vergangenheit habe es Entgeltabschlüsse über der Inflationsrate gegeben, sei in der derzeitigen Situation rasant steigender Lebenshaltungskosten wenig hilfreich und treffe nicht einmal zu, denn es habe durchaus auch Abschlüsse unterhalb der Inflationsrate gegeben.

Am 28. März soll zum dritten Mal über die Löhne und Gehälter verhandelt werden. Die Friedenspflicht in der Druckindustrie endete bereits am 28. Februar, nachdem der Entgelttarifvertrag zum 31. Januar ausgelaufen war.

Den Mantel sichern

Enden wird am 30. April auch der Manteltarifvertrag der Druckindustrie. "Konkrete Forderungen gibt es aktuell von der Arbeitgeberseite noch nicht, aber frühere Verhandlungen haben gezeigt, was sie gerne ändern würden", so Gewerkschaftssekretärin Marquardt. Sie dächten etwa daran, die Erschwerniszulage für die Produktion von Zeitungen und Zeitschriften an Sonn- und Feiertagen abzuschaffen. Und die Betriebe sollen über Öffnungsklauseln die Möglichkeit bekommen, Zuschläge zu verringern sowie die Arbeitszeiten auf bis zu 40 Wochenstunden zu verlängern.

"Alle Vorstellungen des bvdm liefen bisher am Ende auf eins hinaus: Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen in den Druckereibetrieben", so Marquardt. Gegen solche Vorhaben würden sich die Beschäftigten zur Wehr setzen. Immerhin können sie sich mit einem ver.di-Eintritt noch die geltenden Bestimmungen des Manteltarifvertrages sichern, der auch nach dem 30. April nachwirkend gilt – allerdings ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder.