Gleicher Lohn

Luftsicherheit – Es gibt ein Tarifergebnis für die rund 25.000 Sicherheitskräfte an den deutschen Verkehrsflughäfen. Die Vereinbarung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Für die unterschiedlichen Tarifgruppen gibt es unterschiedliche Erhöhungen in drei Stufen, die im Jahr 2022 zwischen 4,4 und 7,8 Prozent liegen. Die Angleichung der Löhne Ost an West wird am 1. Januar 2024 abgeschlossen. Die niedrigere Bezahlung in der Probezeit oder beim Berufseinstieg konnte beseitigt werden.

Deutlich mehr Geld

Pädagogische Beschäftigte – ver.di und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft haben sich mit dem Arbeitgeberverband der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung im Bereich der Weiterbildung auf deutliche Steigerungen beim Mindestlohn für die pädagogisch Beschäftigten geeinigt. Wie bisher werden die Tarifvertragsparteien beantragen, dass der Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird und damit über die direkt tarifgebundenen Unternehmen hinaus allen insgesamt etwa 32.000 pädagogisch Beschäftigten in der öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung zugute kommt. Die Gehälter steigen zum 1. Januar 2023 und 2024 um jeweils 4 Prozent, Anfang 2025 um 4,25 Prozent, mit Jahresbeginn 2026 um weitere 4,5 Prozent. Die ver.di-Bundestarifkommission Weiterbildung hat dem Tarifergebnis zugestimmt; die Entscheidungen der zuständigen Gremien der anderen Tarifvertragsparteien werden in den kommenden Wochen folgen.

In zwei Stufen

Versicherungen – Die rund 160.000 Beschäftigten im Innendienst der privaten Versicherungswirtschaft erhalten im Mai eine Einmalzahlung in Höhe von 550 Euro und im Mai 2023 eine weitere von 500 Euro. Die Tarifgehälter werden ab dem 1. September um 3 Prozent erhöht und zum 1. September 2023 um weitere 2 Prozent. Erstmalig erhalten Teilzeitkräfte einen tariflichen Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen bei der Ableistung von Überstunden. Die Vergütungen für Azubis werden zum 1. September 2022 und 2023 um jeweils 50 Euro erhöht, sie bekommen Einmalzahlungen in Höhe von 300 Euro und 250 Euro sowie einen Übernahmeanspruch nach erfolgreicher Ausbildung.

Geld und Mantel

Druckindustrie – Die Löhne und Gehälter steigen für die rund 120.000 Beschäftigten der Druckindustrie zum 1. Mai um 2 Prozent und zum 1. Mai 2023 um weitere 1,5 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen steigen entsprechend. Laufzeit bis 29. Februar 2024. Darüber hinaus werden der Manteltarifvertrag und seine Anhänge für alle Beschäftigten bis zum 31. Oktober 2024 unverändert wieder in Kraft gesetzt. Anschließend läuft der Manteltarifvertrag aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ab dem 1. November 2024 befindet er sich dann in der Nachwirkung.

Schnell bewerben

Personalrätepreis – Interessenvertretungen im öffentlichen Dienst aus den Jahren 2020 bis 2022 können sich wieder um den Deutschen Personalräte-Preis bewerben. Mitmachen können einzelne Personalratsmitglieder, aber auch Gremien, außerdem Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungenn. Am 31. Mai 2022 endet die Bewerbungsfrist. Weitere Informationen unter www.dprp.de

3 plus 2 Prozent

Private Banken – Die Gehälter für die rund 140.000 Beschäftigten des privaten Bankgewerbes steigen zum 1. August um 3 Prozent und zum 1. August 2023 um weitere 2 Prozent. Im Mai und im Januar 2023 gibt es zudem Einmalzahlungen von jeweils 500 Euro. Die Vergütungen für die Auszubildenden steigen je nach Ausbildungsjahr um 115 Euro bis zu 140 Euro. Auch sie erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro.

Plus Einmalzahlung

Öffentliche Banken – Auch für die Beschäftigten der öffentlichen Banken gibt es einen Abschluss: Zusätzlich zu der bereits im März gewährten Einmalzahlung von 750 Euro, bekommen sie eine weitere in Höhe von 300 Euro im April, zudem 3 Prozent Gehaltserhöhung ab 1. Juli und weitere 2 Prozent zum 1. Juli 2023 vor. Darüber hinaus wird die Wochenarbeitszeit ab Januar 2024 um eine Stunde auf 38 Stunden verkürzt.

Weiteres Doppelplus

Postbank – Die 15.000 Beschäftigten bekommen ab 1. Juni 3,1 Prozent mehr Gehalt und ab 1. Februar 2023 weitere 2,1 Prozent, mindestens aber 100 Euro. Obendrauf gibt es im Mai eine Einmalzahlung sowie eine weitere im Januar 2023 von jeweils 750 Euro. Für Azubis steigen die Vergütungen in zwei Schritten um insgesamt 100 Euro, die beiden Einmalzahlungen betragen 200 Euro.