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Rita Schuhmacher ist Redakteurin der ver.di publikFoto: Renate Koßmann

Dass nicht überall Vielfalt drinsteckt, wo auch Vielfalt draufsteht, zeigt der jüngste Fall der transgender Bundeswehrkommandeurin Anastasia Biefang. Wegen einer erotischen Kontaktanzeige auf ihrem privaten Dating-Profil erteilte ihr zunächst ihr unmittelbarer Vorgesetzter einen Verweis. Das Truppendienstgericht unterstellte ihr zudem einen "Mangel an charakterlicher Integrität", was Ende Mai in letzter Instanz auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte. Das Urteil wurde mit der "außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht" für Soldat*innen in einer besonders hervorgehobenen dienstlichen Stellung begründet. Hinter dieser sogenannten Wohlverhaltenspflicht im Privatleben – denn nichts anderes ist ja damit gemeint – steckt ein völlig schwammiger und durch spießige Vorgesetzte willkürlich auslegbarer Paragraf.

Die Bundeswehr zählt mit mehr als 250.000 Mitarbeiter*innen, darunter auch viele ver.di-Mitglieder, zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Dabei gibt sie sich besonders offen und vorurteilsfrei und betont immer wieder, sie sei ein Spiegel der deutschen Gesellschaft. Der Fall der hochrangigen Bundeswehr-Offizierin stellt diesen Anspruch jedoch in Frage. Er zeugt von veralteten und verstaubten Moralvorstellungen.

Das Urteil ist nicht nur eine Absage an jegliche Vielfalt, es ist ebenso eine Einschränkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung und der unbedingte Anlass, Änderungen im Soldatengesetz vorzunehmen. Es muss eine juristische Grundlage geschaffen werden, die die persönliche Freiheit und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung für Soldat*innen ermöglicht und echte Vielfalt erlaubt. Die Bundeswehr sollte die Kritik nun zum Anlass nehmen und tatsächlich mal einen tiefen Blick in den Spiegel werfen.