Ausgabe 05/2022
Kurzmeldungen aus Stuttgart
Seminar
Zwischen Schein und Sein: Verschwörungserzählungen entlarven! 13.09.2022, 9 Uhr 30 bis 17 Uhr 15, Gewerkschaftshaus Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20: Einiges mag absurd klingen und zum Lachen bringen, wie etwa verchippte Impfstoffe zur Geburtenkontrolle. Der Sturm aufs Kapitol oder die Anschläge von Halle und Hanau haben gezeigt, dass Verschwörungen unsere Demokratie gefährden und Nährboden für Hass und Gewalt sind. Referent*innen: Juli Merten, Jakob Hinrichsen und Anna Merkel. Anmeldebedingungen: Für ver.di-Mitglieder kostenlos, sonst 80 €. Weitere Infos und zur Anmeldung: kurzelinks.de/1e8r
Vortrag Arbeitsrecht
Aktuelle Rechtssprechung zu Homeoffice und Mobiler Arbeit – Die "Rider"-Entscheidung u.a. – 28.09.2022, 18 bis 19 Uhr 30, Gewerkschaftshaus Stuttgart, Raum 3+4, Willi-Bleicher-Str. 20: Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass ein als Fahrradlieferant ("Rider") beschäftigter Arbeitnehmer aus § 611 a Abs. 1 BGB i.V.m. dem Arbeitsvertrag gegenüber seinem Arbeitgeber Anspruch auf Bereitstellung eines geeigneten Fahrrads und Mobilfunkgeräts als geeignete Arbeitsmittel sowie auf Reparaturaufwendungen hat. Referent Benja Mausner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert diese bedeutende Entscheidung und erörtert, inwieweit sie auch auf andere arbeitsrechtliche Sachverhalte übertragen werden kann. Anmeldebedingungen: Offen und ohne Gebühr.
Bildungszeitseminar
Digital und sozial? Trends der Digitalisierung in Sozial- und Erziehungsberufen – 18.11.2022, 9 Uhr 30 bis 17 Uhr 15, Gewerkschaftshaus Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20, Freistellungsantrag nach Bildungszeitgesetz möglich bis 15.09.22. Welche Trends gibt es im beruflichen Alltag? Welche Rechte und Mitsprachemöglichkeiten ? Wie lässt sich der Digitalisierungsprozess beeinflussen, damit die Arbeit sozial und fachlich angemessen bleibt? Referent*innen: Laura Bremert und Yalcin Kutlu vom IMU-Institut Stuttgart. Für ver.di-Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos, sonst 80 €. Weitere Infos und Anmeldung:
Zeit für Bildungszeit – so klappt´s! Darauf hast Du ein Recht: 5 Tage Bildungszeit sind möglich. Vollzeitbeschäftigte, die bereits 12 Monate in ihrem Betrieb beschäftigt sind, können jedes Jahr 5 Tage bezahlte Freistellung von der Arbeit für die politische und berufliche Weiterbildung nach Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg in Anspruch nehmen – Teilzeitbeschäftigte anteilsmäßig. Nehmt Euer Recht wahr: ver.di GPB – Gewerkschaftspolitische Bildung bietet allen ver.di-Mitgliedern ein breites Angebot an kostenlosen Seminarangeboten zu verschiedensten Themen. Für Stuttgart unter: bildung-bawue.verdi.de
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