Ausgabe 08/2022
19 Grad im Büro
Von Heike Langenberg
Energie ist derzeit durch den Krieg in der Ukraine teuer geworden. Daher soll sie in diesem Winter möglichst sparsam genutzt werden. Was gemacht werden soll, regelt die "Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung". Hier steht, wie in Privathaushalten, aber auch in "öffentlichen Nichtwohngebäuden" und in Betrieben Energie eingespart werden soll. Die Verordnung gilt vorläufig bis zum 28. Februar 2023.
Die Verordnung umfasst auch Arbeitsräume. Wie die ausgestattet sein sollen, ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. "Bislang hatten wir eher das Problem mit Hitze", sagt Katrin Willnecker, zuständig für das Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz beim ver.di-Bundesvorstand. An heißen Sommertagen werde immer wieder die Frage laut, bei welchen Temperaturen in Innenräumen aber auch im Freien überhaupt noch gearbeitet werden darf. Aber in diesem Winter wird auf die Untergrenzen geschaut. Mindestens 20 Grad sollen nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten zur Raumtemperatur dort herrschen, wo überwiegend im Sitzen gearbeitet wird. Wer viel geht und steht, für den reichen danach auch 19 Grad.
Diese 19 Grad gelten in diesem Winter als Höchsttemperatur in Dienststellen, denn der Gesetzgeber sieht den öffentlichen Dienst in einer Vorreiterrolle. Eine Möglichkeit des Absenkens der Temperatur ist, die Heizungsanlagen zu drosseln. Dann kann es schwierig werden, die vorgeschriebenen Mindesttemperaturen von 21 Grad in Pausenräumen und Toiletten oder von 24 Grad in Dusch- und Waschräumen einzuhalten. "Besonders schutzbedürftige Beschäftigte, wie zum Beispiel Schwangere oder vorerkrankte Personen mit Rheuma etwa können nicht bei 19 Grad arbeiten. Hier sind Arbeitgebende in der Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten gesund bleiben." sagt Willnecker.
Nur eine schöne Zahl
In der Stadtverwaltung Köln ist die Heizungsanlage jetzt gedrosselt. "Aber die Frage ist ja, was in den Büros ankommt", sagt Sören Hamacher vom Personalrat. In einigen Gebäuden zieht es, die Dämmung ist nicht gut – und schon kann dort mit der zentralen Steuerung die Temperatur niedriger sein als in neueren Gebäuden. "Die 19 Grad sind ja eine schöne Zahl, aber wir müssen auch schauen, was in der Realität nötig ist", sagt er. Schon längst hätte die Stadt in Dämmung und Isolierung öffentlicher Gebäude investieren müssen, auch als Beitrag zur Klimawende. Aber dafür fehlte der Kommune das Geld.
Derzeit würden die Kolleg*innen gerne Heizlüfter und -decken mit ins Büro bringen – was auch kein Beitrag zum Energiesparen ist und zudem durch die Dienststelle untersagt wurde. Auch Homeoffice ist keine gerechte Lösung, denn ohne pauschalen Ausgleich der Mehrkosten müssten die Beschäftigten allein die Kosten für einen warmen Arbeitsplatz tragen. "Das ist alles zu kurz gedacht und führt nicht zu den erwarteten Einsparungen", sagt Hamacher. Für ihn hat eine gute klimatechnische Ausstattung der Arbeitsplätze auch etwas mit der Wertschätzung der Arbeit der rund 25.000 Beschäftigten der Stadtverwaltung Köln zu tun.
"Die Frage ist ja, was in den Büros ankommt."
Sören Hamacher, Personalrat der Stadtverwaltung Köln
In einer kleineren Stadtverwaltung in der Mitte Deutschlands sind die Probleme ähnlich. Die Dienststellen sind in alten und neuen Gebäuden untergebracht, entsprechend führt die zentral gesteuerte Heizungsanlage nicht überall zum gleichen Wärmeeffekt. "In einigen Zimmern ist es richtig kalt", sagt eine Personalrätin, die namentlich nicht genannt werden möchte. Als Beispiel nennt sie die Bürgerbüros, in denen es kaum möglich ist, sich zwischendurch mal aufzuwärmen. Stattdessen hat die Verwaltung Thermometer an die Beschäftigten ausgegeben, sammelt deren Beschwerden und verteilt Tipps zum Energiesparen. Doch damit fühlen sich die Kolleg*innen nicht ernst genommen.
Auch ver.di hat sich kritisch geäußert zu den Energiesparmaßnahmen in öffentlichen Arbeitsstätten. Augenmaß und Vernunft seien gefordert, es könne nicht auf Kosten der Gesundheit der Beschäftigten gespart werden. Kranke Kolleg*innen kosten den Arbeitgeber auch. "Es darf keine einseitige Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Dienst geben", heißt es in einem Flugblatt des ver.di-Fachbereichs. Zudem haben Betriebs- und Personalräte gute Mitbestimmungsmöglichkeiten, die sie zum Wohle der Kolleg*innen nutzen sollten.
Arbeitgebende versuchen zudem, die Gasmangellage für Energiesparmaßnahmen zu nutzen, die ausdrücklich nicht durch die neue Verordnung gedeckt sind. Beispiele sind das Abstellen der Warmwasserversorgung in Sanitärräumen oder die Reduzierung der Beleuchtung. "Kosten sparen ohne Rücksicht auf die gesundheitlichen und hygienischen Bedürfnisse der Beschäftigten geht gar nicht und ist so von der Regierung aus gutem Grund nicht vorgesehen", sagt Katrin Willnecker.