Höchstarbeitszeiten verhindert

DRK – ver.di und die Bundestarifgemeinschaft DRK haben sich noch im vergangenen Jahr darauf geeinigt, Höchstarbeitszeiten zu verhindern. Verlängerte Arbeitszeit im Rettungsdienst wird demnach vergütet. Aktuell gilt, wenn regelmäßig in die tägliche Arbeitszeit durchschnittlich mindestens zwei Stunden Arbeitsbereitschaft fällt, dann kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 12 und die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 45 Stunden ohne Lohnausgleich erhöht werden. Ab dem 1. September 2023 gibt es bei der beschriebenen Verlängerung der Arbeitszeit eine Dienstpauschale von 12 Euro pro Schicht. Ab dem 1. Januar 2026 reduziert sich die Dienstpauschale auf 10 Euro, da die Verlängerung der Arbeitszeit schrittweise reduziert wird: Ab dem 1. Januar 2024 kann die Arbeitszeit auf nur noch bis zu durchschnittlich 44 Stunden wöchentlich verlängert werden, ab dem 1. Januar 2026 auf bis zu durchschnittlich 43 Stunden wöchentlich und ab dem 1. Januar 2028 auf bis zu durchschnittlich 42 Stunden wöchentlich. Außerdem gelten folgende Gesundheitsschutzregelungen bei verlängerter Arbeitszeit ab dem 1. September 2023: Beschäftigte ab 55 Jahren können beantragen, keine verlängerten Arbeitszeiten und Nachtschichten mehr leisten zu müssen. Das kann nur bei dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Zudem sollen noch Regelungen zur Wechselschicht, zum Zusatzurlaub, zur Nachtarbeit und zu Sonderregelungen für Auszubildende verhandelt werden.

Niedriglohnsektor verringert

Gate Gourmet – ver.di hat für alle rund 5.000 Beschäftigten bei Gate Gourmet im Dezember einen Tarifabschluss erreicht. Der größte Airline Caterer hat Betriebe an allen großen Flughäfen in Deutschland. Durch den Abschluss wurden ab Januar 2023 die Vergütungstabellen um 1,70 Euro pro Stunde deutlich angehoben und damit die hohe Inflationsrate von aktuell 10 Prozent mehr als ausgeglichen. Der neue tarifliche Mindestlohn bei Gate Gourmet beträgt nun 13,90 Euro. Damit wird für die Beschäftigten ein weiterer Schritt weg vom Niedriglohnsektor erreicht. Die Tarifsteigerung führt zu nachhaltigen, dauerhaften Tabellenanhebungen zwischen 267 und 295 Euro monatlich. Die Ausbildungsvergütungen wurden ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 angehoben, für Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr um 249 Euro, für diejenigen im zweiten Ausbildungsjahr um 275 Euro und im dritten Ausbildungsjahr um 260 Euro. Laufzeit des Tarifvertrages: bis 31. Dezember 2023.

Ergebnis für obere Entgeltgruppen

Leiharbeit/Zeitarbeit – Am 12. Januar 2023 haben sich die Sozialpartner in der Leih- und Zeitarbeit auf einen Tarifabschluss für die oberen Entgeltgruppen geeinigt. Nach zähen Verhandlungen zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den beiden Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ konnten gute Tariferhöhungen für die Entgeltgruppen 3 bis 9 erreicht werden, nachdem für die unteren Gruppen bereits im vergangenen Sommer erfolgreich verhandelt worden war. Die Entgelte steigen in den kommenden 15 Monaten in zwei Stufen um bis zu 13,07 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2024. Allerdings haben die Arbeitgeber einen Inflationsausgleich verweigert. Dieser muss nun über die Branchenzuschlagtarifverträge verhandelt werden. Das Verhandlungsergebnis wird mit den Mitgliedern und Tarifkommissionen diskutiert. Die Erklärungsfrist endet am 22. Februar.