Ausgabe 05/2026
Rechte konsequent verteidigt
Wer streitet schon gern? Und dann auch noch vor Gericht? Es dürften wenige sein, aber Konflikte lassen sich nicht immer vermeiden. Und wenn zwei sich streiten und sich nicht einigen können, braucht es halt mal eine gerichtliche Entscheidung. Das gilt vor allem im Arbeitsleben, wo sich zwei ungleiche Konfliktparteien gegenüberstehen und Beschäftigte oft ihre Rechte nur vor Gericht durchsetzen können. Gestritten wird meist um Lohn und Kündigung, um nicht bezahlte Überstunden, das Arbeitszeugnis oder wegen Benachteiligung. Bei Beamtinnen und Beamten kommen Themen wie Beurteilung, Versetzung, Beförderung oder Disziplinarverfahren hinzu.
Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich zweierlei. Und manch eine*r scheut den Weg zum Gericht, weil er oder sie die Kosten fürchtet. Das finanzielle Risiko ist hoch. Man kann ja auch im Prozess verlieren.
"Wenn Unternehmen unter Druck geraten, wird zu häufig bei den Beschäftigten gespart – und genau dann braucht es jemanden, der ihre Rechte konsequent verteidigt." Bernhard Stiedl, DGB-Vorsitzender
Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, dem steht der DGB-Rechtsschutz zur Seite. Der ist im monatlichen Mitgliedsbeitrag enthalten, und alle Kosten des Verfahrens übernimmt der DGB im Auftrag von ver.di. Wenn es sein muss sogar bis in die letzte Instanz. Dessen eigene Anwält*innen sind spezialisiert im Arbeits- und Sozialrecht, Betriebsverfassungs- und Verwaltungsrecht, sie vertreten hilfesuchende Gewerkschaftsmitglieder. Dank der engen Kontakte zu Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten können sie immer auch den konkreten betrieblichen Hintergrund einbeziehen.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz steht auch Mitgliedern im Ruhestand zur Seite, insbesondere die sozialrechtliche Absicherung ist hier wichtig. Es lohnt sich also auch deshalb, nach dem Arbeitsleben ver.di-Mitglied zu bleiben.
Allein in Bayern hat der DGB-Rechtsschutz Ansprüche in Höhe von 33,8 Millionen Euro durchgesetzt – so die Bilanz, die der bayerische DGB-Vorsitzende, Bernhard Stiedl vorgelegt hat. Es sind beeindruckende Zahlen, die der DGB-Rechtsschutz für das vergangene Jahr präsentieren konnte. Allein im Arbeitsrecht wurden rund 27 Millionen Euro erstritten, sagte Stiedl: "Wenn Unternehmen unter Druck geraten, wird zu häufig bei den Beschäftigten gespart – und genau dann braucht es jemanden, der ihre Rechte konsequent verteidigt. Das leisten unsere Kolleginnen und Kollegen im Rechtsschutz – Tag für Tag."
Wie wichtig gewerkschaftlicher Rechtsschutz für die Mitglieder ist, zeigt sich auch im Sozialrecht. Angeboten wird eine umfassende Beratung und Vertretung – vom Arbeitslosengeld über Verfahren gegen Berufsgenossenschaften (z.B. Anerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten), von der Rente bis hin zum Schwerbehindertenrecht. Auch gewerkschaftlich organisierte Beamtinnen und Beamte werden in dienstrechtlichen Angelegenheiten juristisch unterstützt.
2025 gab es 10.587 neue arbeitsrechtliche Verfahren, 5.492 sozialrechtliche und 697 verwaltungsrechtliche und damit fast 17.000 Mal Hilfe für Gewerkschaftsmitglieder.
Insgesamt entspricht der geleistete Rechtsschutz laut DGB allein für die Verfahren der ersten Instanz einem Gegenwert möglicher Rechtsanwaltsgebühren von rund 20,5 Millionen Euro.
"Das zeigt ganz konkret, welchen Wert die Gewerkschaftsmitgliedschaft hat: Sie sorgt dafür, dass alle Beschäftigtengruppen ihr Recht durchsetzen können, ohne auf den Kosten sitzenzubleiben", so Stiedl.
Der Wert des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes reicht aber über den Einzelfall hinaus: Erstritten wird auch eine sozial gerechtere Gesellschaft.