Der AWO Regionalverband Radeberger Land passt sich dem TVöD an

Der AWO Regionalverband Radeberger Land e.V. ist nicht Mitglied des Sächsischen Arbeitgeberverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Als einziger Kreisverband hatte er die jeweils gültigen Regelungen des AWO Bundesverbandes für seine Mitarbeiter angewandt. Mit dem Scheitern der Tarifverhandlungen auf Bundesebene waren Vorstand und Geschäftsführung des AWO Regionalverbandes und ver.di an einer eigenständigen tariflichen Lösung zur Fortschreibung des Tarifrechts interessiert. Dies wurde mit intensiven Verhandlungen geschafft.

Die Vereinbarungen basieren im Wesentlichen auf den Regelungen des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) und garantieren den rund 150 Beschäftigten mit dreistufigen Tabellen die Anpassung auf 100 Prozent des Westniveaus bis 2010.

Darüber hinaus verpflichten sich die Tarifpartner, die Änderungen im Tarifrecht des TVöD, z.B. Änderung der Tätigkeitsmerkmale für die einzelnen Berufsgruppen im Zusammenhang mit der Entgeltordnung zum TVöD anzupassen. Für die gleichzeitige Verbandsmitgliedschaft in ver.di und in der AWO wird den Mitarbeitern auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung ein zusätzlicher freier Tag pro Jahr gewährt.

Der AWO Sachsen wurde von ver.di ein neues Angebot zur Regelung des Bereitschaftsdienstes vorgelegt.

Roland Happich