Volksbegehren

Mindestlohn festsetzen

München | Der DGB Bayern und seine Einzelgewerkschaften haben ein Volksbegehren für einen bayerischen Mindestlohn auf den Weg gebracht. Dafür sind im ersten Schritt 25000 Unterschriften nötig. Grundlage für das Volksbegehren ist Artikel 169 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung. Darin heißt es: "Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen." www.bayern.dgb.de/Volksbegehren/Volksbegehren


Kitas

Mehr Anerkennung

Hannover | "Die Anforderungen an Qualifikationen von Erzieher/innen sind gestiegen. Dies muss sich auch im Ansehen, im Stellenwert und in der Bezahlung niederschlagen", sagte Jürgen Hohmann, Vorsitzender des ver.di-Landesvorstandes Niedersachsen-Bremen, bei einer Tagung. Peter Cloos, Professor für Erziehungs- und Sozialwissenschaft der Uni Hildesheim, forderte, dass sich Eltern, Erzieher, Kita-Träger sowie Interessenvertreter enger vernetzen. Ziel müsse die verbesserte frühkindliche Förderung sein. Peter Möller vom Zentrum für Entwicklungsdiagnostik in Wolfsburg plädierte dafür, nicht immer nur nach den Defiziten zu suchen. Stattdessen sollte festgestellt werden, wie gut ein Kind etwas könne.