ver.di fürchtet Einschränkungen durch ein neues Versammlungsrecht in Bayern

Der bayerische Landtag hat Mitte Juli ein Versammlungsgesetz verabschiedet. Es soll am 1. Oktober in Kraft treten - wenn es nicht noch vorher auf juristischem Wege gestoppt wird. Das versucht ver.di Bayern gemeinsam mit der SPD, den Grünen, der Linkspartei sowie anderen Organisationen wie attac und dem Bund für Umwelt- und Naturschutz. Sie wollen im September eine Verfassungsbeschwerde einreichen, denn sie befürchten massive Einschränkungen in ihren Versammlungsrechten.

Veranstaltungen sollen in Zukunft 72 Stunden vorher angemeldet werden. Es gilt ein Uniformierungsverbot. Heinrich Birner, Geschäftsführer des ver.di-Bezirks München, befürchtet, dass auch Kampagnen-T-Shirts oder Streikwesten darunter fallen können. Auch die namentliche Erfassung von Ordnern, die von den zuständigen Behörden gefordert werden kann, lehnt Birner ab: "Die nehmen auch an der Demo teil, das geht die Behörden nichts an." Das Speichern von Übersichtsaufnahmen soll zu Schulungszwecken möglich sein. "Solche Aufnahmen sind zur Steuerung des Einsatzes in Ordnung", sagt er. Aber der Gewerkschafter geht davon aus, dass die Polizei nicht nur zu Schulungszwecken auf die Daten zugreifen könnte, wenn sie denn einmal gespeichert sind.

Entgegenkommen vor der Landtagswahl

Bereits Anfang des Jahres hat sich in Bayern ein breites Bündnis gegründet, das gegen das Gesetz mobil macht. "Unser Protest hat zu ein paar Nachbesserungen geführt", sagt Birner. Er meint, dass die Regierung nicht mit dem Protest der Gewerkschaften gerechnet habe. Jetzt sei sie ihnen, wegen der Landtagswahl Ende September, etwas entgegen gekommen.

"Wir brauchen kein Landesversammlungsgesetz", sagt Birner und verweist auf Sachsen. Dort wurde das bisherige Bundesversammlungsgesetz um einige regionale Besonderheiten ergänzt und verabschiedet. Erst durch die Föderalismusreform war die Verantwortung für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder übergegangen.HLA

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