Auch die Gewerkschaften benennen ehrenamtliche Sozialrichter

Die ehrenamtlichen Richter an den Sozialgerichten werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nominiert. Bei ver.di melden die Fachbereiche die Interessierten an die Rechtsabteilung. Von dort gehen die Namen zum DGB, der sie mit den Vorschlägen der anderen Gewerkschaften an die Gerichte weiterreicht. Sabine Herrmann, im Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung in Berlin tätig, ist seit sechs Jahren vier Mal pro Jahr ehrenamtliche Richterin. "Ich wurde von meiner Gewerkschaft gefragt, ob ich Interesse hätte", berichtet sie. "Da es soziale Gerechtigkeit nur gibt, wenn die Verwaltungen auch von den Beitragszahlern kontrolliert werden können, habe ich zugesagt." Nach ihrem Eindruck "platzt das Sozialgericht aus allen Nähten". "Der Zeitaufwand wird immer größer, da die Gesetze sehr komplex sind."

Bedrückende Fälle

Helmfried Hauch, Gesamtschwerbehindertenvertreter in der Berliner Stadtreinigung und nach Jahren am Sozialgericht seit über einem Jahrzehnt am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, betont: "Einige Gesetze sind Kann-Vorschriften und werden manchmal zu Ungunsten der Versicherten ausgelegt. Da hilft es schon, wenn man als ‚Außenstehender' die Sache betrachtet." Doch viele Fälle seien bedrückend, wenn "arme und kranke Menschen aus Unwissenheit die falsche Entscheidung treffen, dann am Sozialgericht an den Gesetzen scheitern und wir ihnen nicht helfen können, weil uns die Hände gebunden sind."