Wo sich der ver.di-Rechtsschutz auszahlt

Vorbildliche Kläger/innen: Petra Paulick und Felix Langhanki

Richtig Geld zusätzlich gab es im Frühjahr für hunderte Beschäftigte bei den Hamburger Wasserwerken: Sie bekamen einen Essensgeldzuschuss für mehrere Jahre nachgezahlt. Was war passiert?

Die Beschäftigten bei den Wasserwerken erhielten viele Jahre pro Arbeitstag einen Essensgeldzuschuss in Höhe von 92 Cent. 2004 wollte der Arbeitgeber ihn ersatzlos streichen, zusammen mit anderen Kürzungen bei sozialen Leistungen. "Wir fanden das ungerecht, der Firma ging es unverändert gut und sie schrieb schwarze Zahlen. Das passte wohl in das neoliberale Gedankengut, das jetzt auch bei uns Einzug hielt", erinnert sich Felix Langhanki (27), damals Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertetung und heute Ausbilder im technisch-gewerblichen Bereich. Die Beschäftigten hatten berechtigte Zweifel, dass der Zuschuss einfach so gestrichen werden konnte, hatte ihn der Arbeitgeber doch bis dahin jahrelang ohne Vorbehalt gezahlt.

Das sahen auch die Experten der ver.di-Rechtsabteilung so, die den Beschäftigten zur Klage vor dem Arbeitsgericht rieten. Schnell fanden sich über 50 Kolleg/innen bereit, ihren individuellen Anspruch vor Gericht geltend zu machen. "Wir drei haben dann den Anfang gemacht, um die Chancen vor Gericht erst einmal auszuloten." Die drei, das sind neben Felix Langhanki auch Petra Paulick (48), Kaufmännische Angestellte im Rohrnetzbezirk West, und Matthias Alsleben (43) aus dem Qualitäts- und Beschwerdemanagement, 2004 beide im Betriebsrat. "Später wurden wir dann die Musterkläger in den weiteren Instanzen, nachdem das Arbeitsgericht den Anspruch in erster Instanz im August 2005 als unbegründet abgelehnt, aber die Revision zugelassen hatte. Alle anderen haben ihren Anspruch Monat für Monat immer wieder mit Formschreiben geltend gemacht, um am Ende nicht leer auszugehen."

Im April 2006 schließlich erklärte das Landesarbeitsgericht den Anspruch der drei Musterkläger für begründet. Doch der Arbeitgeber wollte es ganz genau wissen und ging vor das Bundesarbeitsgericht. Dort fiel dann die endgültige Entscheidung: Der Anspruch auf Essensgeld bleibt all denen auf Dauer erhalten, die ihn schon vor 2004 bekommen haben. "In diesem Frühjahr gab es dann die Rückzahlung für die ganzen letzten Jahre - ein großes Erfolgserlebnis für die Belegschaft. Ohne die tatkräftige Unterstützung aus der ver.di-Rechtsabteilung und später der Fachanwaltskanzlei im Gewerkschaftshaus mit Max Gussone hätten wir das nicht durch alle Instanzen durchgezogen. Es hat ganz schön gedauert, bis wir endlich unser Recht bekamen. Zum Glück waren wir als Musterkläger nicht auf uns alleine gestellt, sondern hinter uns standen viele hundert Kolleg/innen, die ihre Ansprüche ebenfalls schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht hatten."