Beschäftigten Hausverbot erteilt

Einen Tag vor Weihnachten standen die 38 Rettungssanitäter/innen des DRK-Rettungsdienstes Borna/Groitzsch vor verschlossenen Türen. Ihnen wurde, quasi über Nacht, Hausverbot erteilt. Der offizielle Grund: Für die DRK Rettungsdienst, Krankentransport und Hilfsdienste Leipziger Land gGmbH wurde Insolvenz beantragt.

Betriebsrat Frank Haubenreißer ist wie seine Kollegen geschockt und sucht nach Erklärungen. "Wir haben in der Vergangenheit als Betriebsrat und Gewerkschaft auch mal gekämpft. Wir sind eben ein aktiver Betriebsrat, haben unsere Mitbestimmungsrechte wahrgenommen und zum Beispiel Zulagen vorm Arbeitsgericht eingeklagt. Und jetzt wird uns deshalb vorgeworfen, wir seien mitverantwortlich für die Insolvenz."

ver.di drängt auf Korrektur

Was ihn so wütend macht, ist, dass das DRK auf Anfragen der Medien für die Insolvenz angibt: Schuld seien die hohen Kosten für Rechtsauseinandersetzungen. Die Beschäftigten seien quasi selbst schuld an der Finanzlage, weil der Betriebsrat zahlreiche Klagen eingereicht habe. Fakt ist: Die Rechtsstreitigkeiten wären vermeidbar gewesen, wenn der Arbeitgeber die Rechte des Betriebsrates und den Tarifvertrag geachtet hätte.

ver.di-Bezirksgeschäftsführerin Ines Jahn vermutet, das DRK habe die Zweigstelle in Borna bewusst der Insolvenz überlassen. "Es riecht danach, dass das DRK sich über die Hausverbote unliebsamer streikbereiter Beschäftigter auf elegante Art entledigen wollte." Das DRK hatte neue, stark verschlechterte Tarifbedingungen mit der Pseudo-Gewerkschaft DHV vereinbart. Aber stattdessen wollten die zu 80 Prozent in ver.di organisierten Bornaer Retter im letzten Frühjahr mittels Warnstreiks einen neuen Tarifvertrag mit ver.di durchsetzen. Der Sprecher des DRK, Peter Fräbel-Simon, wies diesen Vorwurf zurück. Im Rahmen eines Geschäftsführerwechsels sei der Fehlbetrag von 90000 Euro beim DRK erst im Verlaufe des Dezembers festgestellt worden und jeder Geschäftsführer habe dann die gesetzliche Pflicht, relativ schnell das Insolvenzverfahren zu beantragen.

Unterdessen hielten die geschassten DRK-Beschäftigten vom 1. bis 15. Januar trotz strengen Frosts die Mahnwache für ihre Weiterbeschäftigung aufrecht. Über 11000 Unterschriften wurden gesammelt. Am 12. Januar beschloss die Verbandsversammlung des Rettungszweckverbandes, dass die Bornaer lediglich das Angebot bekommen, sich neu auf Stellen im Rettungsdienst zu bewerben. Jetzt klagen die Beschäftigten auf Betriebsübergang. ver.di hat sich mit einer Beschwerde an das Sächsische Innenministerium gewandt, um den Beschluss des Rettungszweckverbandes überprüfen zu lassen und auf eine Korrektur zu drängen. gulasch