Ausgabe 04/2009
Ohne Mitglieder fehlt die Macht
Arbeitsgericht Berlin stellt fest, dass die CGZP keine Durchsetzungskraft hat
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen 35 BV 17008/08). Geklagt hatten ver.di und die Berliner Senatsverwaltung (ver.di publik 11_2008).
"Den Billigtarifverträgen der CGZP wird damit endlich ein Riegel vorgeschoben. Faire Tarifverhandlungen werden damit auch in dieser Branche künftig wieder besser möglich", sagt der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. Bislang war die CGZP vor allem dadurch aufgefallen, dass sie mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) Tarifverträge abgeschlossen hat, die unterhalb des Lohnniveaus von Tarifverträgen mit den DGB-Gewerkschaften liegen. Diese hatte ver.di als "Billig-Tarifverträge" kritisiert. In der Klage hatten ver.di und die Senatsverwaltung argumentiert, die CGZP verfüge nicht über eine Organisationsstruktur, die eine demokratische Willensbildung zu den Tarifverträgen gewährleisten könne, sondern lediglich die vereinsrechtlich formal erforderlichen Organe Vorstand und Mitgliederversammlung.
Die Richter des Arbeitsgerichts Berlin stellten zudem fest, "es fehle der CGZP an der erforderlichen ,Sozialmächtigkeit' im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts", wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts heißt. Sie habe keine ausreichende Durchsetzungskraft gegenüber der tariflichen Gegenseite. Auch die abgeschlossenen Tarifverträge mit dem AMP seien kein Beweis für die Durchsetzungskraft. Denn in der Leiharbeitsbranche müsse die Gegenseite nicht zum Abschluss eines Tarifvertrags gedrängt werden. Diese habe vielmehr ein Interesse daran, weil sie mit niedrigen Löhnen im Tarifvertrag das Gebot der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unterlaufen könne. Auch an dafür nötigen Mitgliedern fehle es der CGZP heißt es in der Pressemitteilung.
Höhe des Mindestlohns für die Branche steht noch aus
Die CGZP hat angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. ver.di werde sich auch künftig kritisch mit den Aktivitäten der CGZP auseinandersetzen, sagt Gerd Herzberg. Derartige Organisationen drohten durch ihre Billigkonkurrenz das Tarifvertragssystem vollständig auszuhöhlen. Die Bundesregierung ist sich indes immer noch nicht einig über die Höhe eines Mindestlohns für die Leiharbeits- branche.HLA