VON HEINRICH BIRNER

ver.di-Aktionen in München und Region für Mindestlöhne: Weißblauer "Wurm" mit Verfassungsgebot, Poster für einen "Sklavenmarkt"

Immer mehr Arbeitnehmer/innen werden mit Niedriglöhnen als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. Die Zeche zahlen wir alle, die wir Monat für Monat unsere Steuern zahlen. Es ist ein Skandal, dass Beschäftigte von ihrem Einkommen für eine Vollzeittätigkeit nicht leben können und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen müssen. Diese Form von "Arm trotz Arbeit" findet sich nicht irgendwo, sondern auch mitten unter uns im wohlhabenden Ballungsraum München. Hier eine Übersicht über die Zahlen von Beschäftigten, die zu ihrem Arbeitseinkommen auf ergänzende staatliche Almosen angewiesen sind: Landkreis Ebersberg=450 Landkreis Freising=460 Landkreis Starnberg =530 Landkreis Erding=530 Landkreis Dachau=550 Landkreis München=850 Landkreis Fürstenfeldbruck= 1 200 Landeshauptstadt München= 12 400

Insgesamt sind das in unserer Region 16 970 Menschen, deren Lohn nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt und die Miete zu bezahlen. Manche Politiker argumentieren zynisch, das sei immer noch besser als gar kein Job. Hier geht es aber nicht zuletzt auch um die Menschenwürde. Es ist entwürdigend, voll zu arbeiten und trotzdem Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen zu müssen.

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist deshalb eine der zentralen Forderungen von ver.di. Kommt der Mindestlohn nicht für alle Branchen und damit für alle Arbeitnehmer, werden alle Steuern zahlenden Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten. An Stelle der Unternehmen, die ihre Beschäftigten mit einem Billiglohn abspeisen.

Ein zweites Mal müssen die Steuerzahler ran, wenn Niedriglöhner im Alter eine viel zu geringe Rente erhalten. Dann sind sie erneut auf staatliche Unterstützung in Form von Sozialhilfe angewiesen.

ver.di ruft deshalb dazu auf, bei der Bundestagswahl nur solche Kandidaten und Parteien zu wählen, die sich für einen gesetzlichen Mindestlohn einsetzen. Wer den Mindestlohn unterstützt, bzw. wer dagegen ist, das kann man im Internet nachlesen: www.mindestlohn09.de

Bayerische Verfassung: Artikel 169 Absatz 1:

"Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen."