Ausgabe 01/2010-02
Neues Demo-Recht gefordert
Die Novelle zum Versammlungsgesetz muss dringend nachgebessert werden: DGB und ver.di fordern die Fraktionen des Niedersächsischen Landtags auf, in einem neuen Versammlungs- und Demonstrationsrecht die Gebote der freiheitlich demokratischen Grundordnung stärker zu verankern. Mit der Föderalismusreform haben die Bundesländer seit 2006 die Kompetenz erhalten, das Versammlungsrecht nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht auf Initiative ver.dis das Bayerische Versammlungsgesetz „kassiert“, weil es nicht mit dem Grundgesetz konform war.„Obwohl die Regierungsfraktionen in ihrer Gesetzesnovelle die gewerkschaftlichen Anforderungen schon teilweise aufgegriffen haben, muss das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stärker beachtet werden“, sagt ver.di-Landesleiter Siegfried Sauer. So fordern die Gewerkschaften, die Bannmeile vor dem Niedersächsischen Landtag aufzuheben, damit auch in Nähe des Parlaments demonstriert werden darf. „Der Schutzgürtel, den CDU und FDP immer noch aufrecht erhalten wollen, ist einfach antiquiert“, so Sauer. „Haben die Politiker etwa Berührungsängste mit den Bürgern?“Weiter erwarten DGB und ver.di, dass Versammlungen mit weniger als 20 Personen komplett von der Anzeigepflicht ausgenommen werden. Streiks vor Betrieben oder in ihrer direkten Nähe sind aus gewerkschaftlicher Sicht ebenfalls nicht anzeigepflichtig. Das mögliche Verbot von Versammlungen an nationalsozialistischen Gedenktagen und -orten soll nicht nur unter freiem Himmel, sondern auch in geschlossenen Räumen gelten. Auch wollen die Gewerkschaften eine Änderung der Regeln zu Bild- und Tonaufzeichnungen.Die im Bundesversammlungsgesetz vorgesehene und vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Anzeigefrist von 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe einer Versammlung soll, so die Gewerkschaften, beibehalten werden. Der Einsatz von gekennzeichneten Ordnern sei sinnvoll, dass die Polizei Namen feststellen darf, wird dagegen abgelehnt. Verstöße gegen das Versammlungsgesetz müssen verhältnismäßig sein. Eine Ausweitung der Straf- und Bußgelder lehnt ver.di ab.