Mit der Mehrheit der Regierungsparteien CDU, CSU und FDP hat der Bundestag Anfang März die Umsatzsteuerpflicht für Geschäftspost beschlossen. Am 26. März soll der Bundesrat über diese Gesetzesänderung entscheiden. Stimmt auch er zu, gibt es die Umsatzsteuerbefreiung von Postuniversaldienstleistungen ab dem 1. Juli 2010 nur noch für Privatkunden. Auch Pakete zwischen zehn und 20 Kilo sollen dann umsatzsteuerpflichtig werden. Die Bundesregierung geht von rund 300 Millionen Euro Mehreinnahmen aus. (siehe auch ver.di PUBLIK 01/02_2010)

Erschwingliche Preise für alle

ver.di kritisiert die Änderungen bei der Umsatzsteuerbefreiung. Sie habe dazu gedient, den so genannten Postuniversaldienst - also die flächendeckende und permanente Beförderung von Briefen, Paketen bis 20 Kilogramm, Einschreiben und Wertsendungen - für alle Bürger/innen, Vereine und Verbände zu erschwinglichen Preisen anzubieten. Der Bundesrat hatte in seiner ersten Lesung im Februar die Bundesregierung um eine erneute Rechtsprüfung gebeten. Das hatte die Bundesregierung abgelehnt. Ihre Argumentation ist, dass der Markt die Dinge regeln soll. Da nun auch neue Firmen Universaldienste übernehmen können, sollen sie steuerlich der Post AG gleichgestellt werden. Darauf bestehen nicht nur die Mitbewerber, auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes geht in diese Richtung.

hla