Ausgabe 04/2010
Kurznachrichten
KARSTADT TECHNIKHAUS | Das Ende kam früher als erwartet: Schon Mitte März schloss in Hannover das Heim- und Technikhaus von Karstadt. Über 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verloren ihren Arbeitsplatz. Zuvor hatte die Nachricht für Unruhe und Empörung unter den Beschäftigten gesorgt, dass der Insolvenzverwalter Testkäufer zur Überprüfung einzelner Verkäufer losschicken wollte. Das so genannte "Mystery Shopping" habe 2009 ganzen Abteilungen und Filialen gegolten, bis es dem Betriebsrat gelang, die Aktion zu stoppen. "Eine Riesensauerei", so ver.di-Fachsekretärin Juliane Fuchs. Zehn Angestellte haben Kündigungsschutzklage erhoben, bei vier Schwangeren hatte das Gewerbeaufsichtsamt der Kündigung ohnehin nicht zugestimmt, berichtet Fuchs. "Mein Respekt gehört den Kollegen und Kolleginnen, die schon seit Wochen von ihrer Kündigung wussten und trotzdem noch ihr Bestes für dieses Unternehmen gegeben haben", so Rolf Stenzel, Betriebsratsvorsitzender von Karstadt Hannover. Am Tag der Schließung verabschiedeten die Beschäftigten sich auf ihre Weise: Sie ließen Luftballons im Haus steigen und dankten auf einem Plakat am Schaufenster ihren Kunden für jahrelange Treue. Als "wichtiges Etappenziel aus Sicht der Arbeitnehmer" bezeichnete Stenzel, der auch Mitglied des Gesamtbetriebsrats ist, dass der Insolvenzplan jetzt feststehe. Durch die darin vorgesehene Transfergesellschaft hätten die gekündigten Mitarbeiter eine Perspektive: Sie könnten bei 66 Prozent oder 73 Prozent des letzten Nettogehaltes für mindestens fünf Monate weiterbeschäftigt und qualifiziert werden. Ladenschluss muss auf den Prüfstand
EINZELHANDEL | Seit April 2007 gilt in Niedersachsen ein neues Ladenschlussgesetz (siehe unser Interview), das auch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen regelt. Danach dürfen in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten die meisten Geschäfte an 46 Sonn- und Feiertagen jährlich öffnen und ein breites Warensortiment, darunter auch Schmuck und Bekleidung, verkaufen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss nun auch Niedersachsen das Ladenschlussgesetz auf Verfassungskonformität überprüfen. Eine großangelegte Befragungsaktion des Wirtschaftsministeriums wurde bereits ausgewertet und eine Anhörung soll folgen. Spannend: "Die Einhaltung der Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes wird in 70 Prozent der Kommunen unregelmäßig, in 17 Prozent nie überprüft", heißt es in einer Mitteilung der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern. "Unsere Erfahrungen mit den Ausweitungen der Ladenöffnungszeiten in den vergangenen Jahren belegen, dass dadurch weder Arbeitsplätze entstehen, noch die Umsätze steigen", sagt der ver.di-Fachbereichsleiter Heiner Schilling. Gleichzeitig verursachten längere Öffnungszeiten aber höhere Betriebskosten, die dann vielfach beim Personal wieder eingespart werden. Die Belastung der Einzelhandelsbeschäftigten steige immer weiter. "Wir werden weiterhin engagiert für die Sonn- und Feiertagsruhe und die familiären Belange der Betroffenen kämpfen", so Schilling.